Verbraucher

Topf Secret – Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien & Co. abfragen

foodwatch und FragDenStaat starten Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden – auf „Topf Secret“ können Verbraucher Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien & Co. abfragen

Auf der Online-Plattform „Topf Secret“ können deutschlandweit Kontrollergebnisse von Lebensmittelbetrieben abgefragt werden – Bislang halten die Behörden die allermeisten Ergebnisse geheim – foodwatch und FragDenStaat fordern die konsequente Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse wie in Dänemark oder Wales

Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat gehen gegen Geheimniskrämerei in Lebensmittelbehörden vor: Die beiden Organisationen haben heute die Online-Plattform „Topf Secret“ gestartet, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen können. Bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Seit Jahren wird jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln. foodwatch und FragDenStaat wollen mit der Mitmach-Plattform Druck aufbauen, damit Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Erst das schaffe den nötigen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner müsse die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen schaffen. Dort werden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Ladentür. 

„Die allermeisten Lebensmittelbetriebe in Deutschland arbeiten sauber. Doch etwa jeder vierte Betrieb wird bei den Kontrollen beanstandet“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch. „Kakerlaken in der Backstube, Schimmel im Lieblingsrestaurant, ekelerregende Zustände in der Wurstfabrik – die zuständigen Behörden wissen genau, in welchem Unternehmen geschlampt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren das in der Regel nicht, nur Ausnahmefälle müssen veröffentlicht werden. Mit dieser Geheimniskrämerei schützt die Bundesregierung die Schmuddelbetriebe auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der vielen sauber arbeitenden Unternehmen.“

Unter www.topf-secret.foodwatch.de können Verbraucherinnen und Verbraucher bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die gesetzliche Grundlage ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Nutzerinnen und Nutzer können einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Nutzerinnen und Nutzer brauchen lediglich Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die gemeinsam mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Antragstellung ist innerhalb von einer Minute fertig. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten die Ergebnisse allerdings erst nach mehreren Wochen. Es kann auch passieren, dass sich Behörden quer stellen. 

„Bund und Länder haben es jahrelang verschlafen, für Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Das wollen wir mit ‚Topf Secret‘ ändern! Je mehr Menschen mitmachen und Anträge stellen, desto mehr Infos kommen ans Licht – und desto größer ist der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Transparenz zur Regel macht und nicht zur Ausnahme„, sagte Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat. „So oder so gilt: ‚Topf Secret‘ kann nur eine Zwischenlösung sein. Wenn die Bundesregierung in Zukunft die Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse vorschreibt, schalten wir unsere Plattform gerne wieder ab.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom vergangenen Jahr ausdrücklich die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße, also zum Beispiel Missstände bei der Hygiene, anerkannt. Union und SPD haben sich zwar in ihrem neuen Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, „eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten. Allerdings sollen Betriebe ihre Kontrollergebnisse nur „auf freiwilliger Basis“ veröffentlichen. foodwatch und FragDenStaat kritisierten, dass ein freiwilliges System erfahrungsgemäß nicht funktioniere – wie das Beispiel Niedersachsen zeige: In zwei Teststädten, Hannover und Braunschweig, konnten Lebensmittelbetriebe freiwillig ihre Kontrollergebnisse in Form eines „Hygiene-Barometers“ an der Ladentür aushängen. Doch nur vier Prozent der Betriebe haben sich laut dem niedersächsischen Agrarministerium an dem Projekt beteiligt.

Anders zum Beispiel in Dänemark: Dort erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert, von 30 auf rund 15 Prozent. „Das Smiley-System in Dänemark funktioniert. Umfragen zeigen, dass praktisch alle Verbraucher das Smiley-System kennen und es bei der Wahl eines Restaurants oder eines Ladens berücksichtigen. Es zeigt auch, dass Lebensmittelunternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Standards zu verbessern, mit dem Ziel, einen lächelnden Smiley zu bekommen. Das Smiley-System erhöht die Lebensmittelsicherheit zum Wohle aller“, erklärte das dänische Umwelt- und Ernährungsministerium. 

In Wales, wo Restaurants, Bäckereien, Schulkantinen und Supermärkte auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet werden, sank die Quote der Betriebe mit schlechter Bewertung von rund 13 (2013) auf knapp 5 Prozent (2017). Auch Norwegen hat 2016 ein Smiley-System eingeführt. Dort ist die Zahl der beanstandeten Betriebe innerhalb eines Jahres ebenfalls gefallen – von 32 auf 21 Prozent.

In Deutschland veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liegt seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. 2017 lag die Quote wegen einer neuen Erfassungsmethode nur bei 13,6 Prozent. Diese Zahl umfasst nicht – wie in den Jahren zuvor – sogenannte informelle Beanstandungen. 

Online-Plattform von foodwatch und FragDenStaat: www.topf-secret.foodwatch.de  

Quelle: foodwatch e.V.
Internet: www.foodwatch.de

Abbildung: foodwatch e.V.


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