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Haarglätter, Lockens­täbe und Curler: Fünf von 16 Geräten sind brandgefähr­lich

Widerspenstige und krause Haare glätten oder umgekehrt glattes Haar wellen und Korkenzieherlocken tragen – mit Haarglättern, Lockenstäben und Curlern ist alles möglich. Doch fast ein Drittel der Geräte ist brandgefährlich. Ihnen fehlt die Abschaltautomatik oder die Verbrennungsgefahr ist zu hoch. Das stellte die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Test von insgesamt 16 Haarglättern, Curlern und Lockenstäben fest.

Fehlende Abschaltautomatik – Brandgefahr!

Wer Locken haben möchte, nutzt teure Curler, die die Haarsträhnen automatisch aufdrehen, oder preiswertere Lockenstäbe, bei denen man selbst die Strähnen um den Stab wickeln muss. Im Test fielen drei der neun geprüften Lockengeräte wegen Mängeln in der elektrischen Sicherheit oder Verbrennungsgefahr durch: Zwei Lockenstäben fehlt die Abschaltautomatik. Sie heizen ununterbrochen weiter – eine Brandgefahr.

Einem Lockenstab fehlt der Clip, um die Strähne beim Aufdrehen am Heizkolben zu halten, so dass die Probandinnen die Haare selbst festhalten mussten. Dabei gerieten mehrere mit dem heißen Kolben an Hals, Ohren oder Finger und verbrannten sich.

Neben diesen drei Lockenstäben schnitten auch zwei Curler mangelhaft ab: Sie zogen im Test die Haare der Probandinnen ein, verknäuelten sie und gaben sie dann nicht mehr frei. Die Frauen konnten ihre Haare nur mit Ziehen und unter Schmerzen aus den Lockendrehern befreien.

Auch bei den sieben geprüften Haarglättern musste die Stiftung Warentest zwei Geräte mit mangelhaft bewerten. Beiden Glättern fehlt die Abschaltautomatik – ein brandgefährliches Sicherheitsrisiko. Eines der Geräte, der Severin HC 0614, heizt außerdem nicht nur die Platten auf, sondern auch das Gehäuse. Mit über 90 Grad an manchen Stellen reicht das, um sich Kopfhaut, Ohren oder Finger zu verbrennen.

Die positive Nachricht: Die Tester konnten auch sieben Mal das Testurteil Gut vergeben. Mit diesen Geräten lassen sich die Haare gut in die gewünschte glatte oder lockige Form bringen. Und sie sind gefahrlos in der Anwendung.

Wichtig für alle, die glätten oder locken: Zu heiß sollte es nicht werden. Gesundes, kräftiges Haar verträgt rund 200 Grad Celsius. Feines, gebleichtes oder geschädigtes Haar sollte nur mit rund 170 Grad Celsius behandelt werden. Sonst schmilzt die oberste Haarschicht, das Haar verliert seinen Glanz und wird strohig.

Anzeige – Beide Tests – Haarglätter und Lockens­täbe – finden sich in der Januar-Ausgabe der Zeit­schrift test. Online sind sie unter www.test.de/haarglaetter bzw. www.test.de/lockenstab abruf­bar.

Quelle: Stiftung Warentest
Internet: www.test.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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