An Silvester werden voraussichtlich wieder Millionen von Feuerwerkskörpern zur Begrüßung des neuen Jahres gezündet. Doch immer wieder kommt es zu Verletzungen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher unsachgemäß damit umgehen oder illegale Knallkörper verwenden. Auf ihrer Pressekonferenz hat die BAM über den sicheren Umgang mit Raketen, Batterien und Co. informiert und anhand einer Handattrappe gezeigt, wie gefährlich verbotene Böller sein können.
Die BAM weist daraufhin, dass nur geprüfte Feuerwerkskörper gekauft und verwendet werden dürfen. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet. Prüfende Stellen sind neutrale, unabhängige Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitgliedstaaten benannt werden. Die BAM ist die benannte Stelle in Deutschland, die Feuerwerk gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] prüft. Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.
„Im Vergleich zu geprüften Knallkörpern, für die die Menge Schwarzpulver stark begrenzt ist, enthalten illegale Feuerwerkskörper häufig einen Blitzknallsatz, der sehr viel stärker reagiert“, so Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. „Explodiert ein solcher pyrotechnischer Gegenstand in der Hand, kann das zu schweren Verletzungen bis zum Verlust von Fingern führen.“
Aber auch geprüfte Knallkörper werden oft nicht richtig verwendet. „Vor dem Anzünden sollte man die Gebrauchsanleitung gründlich lesen“, erklärt Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM im Bereich Explosivstoffe. „Insbesondere darf man Knallkörper nicht werfen, sondern einzeln auf den Boden legen und dann anzünden und einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einhalten.“ Der Sicherheitsabstand gilt dabei auch für unbeteiligte Dritte, die dem Feuerwerk beiwohnen. Auf keinen Fall dürfen Feuerwerkskörper geöffnet werden. Die enthaltenen chemischen Substanzen sind sehr empfindlich auf Reibung, Schlag, Elektrostatik und Wärme. Bei einer Manipulation können gefährliche Reaktionen und Explosionen auftreten.
Neben EU-Regeln gibt es auch länderspezifische Regelungen für die Verwendung und Abgabe von Feuerwerk. Beispielsweise dürfen in Deutschland Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu denen auch Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knallkörper oder auch Fontänen zählen, nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Raketen der Kategorie F2 mit mehr als 20 g Knallsatz dürfen sogar nur von Personen mit einer speziellen Erlaubnis oder einem Befähigungsschein erworben und angezündet werden.
Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Internet: https://www.bam.de
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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