Wenn dem Kinderwunsch etwas im Wege steht

Kinder, so sagen wir, sind das größte Geschenk Gottes, weshalb es nicht besonders verwunderlich ist, dass der Wunsch nach einem eigenen Kind bei vielen Menschen sehr innig ist. Allerdings haben es nicht alle Menschen gerade einfach, ein Kind auf die Welt zu bringen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel die Unfruchtbarkeit von Frauen aufgrund einer Krankheit, die fehlende Zeugungsfähigkeit von Männern oder der Wunsch kommt von einem homosexuellen Paar. Größtenteils sind dies die Gründe, weshalb Paare auf eine Leihmutterschaft zurückgreifen, die über eine Klinik im Ausland durchgeführt wird. In Deutschland ist dieser Weg illegal und strafbar, weshalb Paare nicht davor zurückschrecken, hohe Summen für die Erfüllung des Traumes in einem fremden Land auszugeben.

Wenn dem Kinderwunsch etwas im Wege steht

Leihmutterschaft über das Ausland

Es gibt einige Länder, in denen die Leihmutterschaft erlaubt oder zumindest halbwegs legal ist. Besonders bekannt sind dafür im europäischen Raum Zypern und auch die Ukraine. Außerdem sind Leihmutterschaften in den USA legal. Die Realisierung einer Leihmutterschaft ist jedoch kein einfacher Weg. Das erste große Hindernis ist bereits der Preis, den es für die Leihmutterschafts Programme zu zahlen gilt. Die Preise hierfür gehen nicht selten in den sechsstelligen Bereich. Mit der Hilfe einer seriösen Klinik gibt es nach dem Stemmen dieser Hürde für die Wunscheltern allerdings nicht mehr viel zu befürchten. Teil eines Leihmutterschafts Programms ist nämlich auch eine persönliche Betreuung, die die Leihmutterschaft von Beginn bis zum Ende begleitet, die Einreise in das Land, in dem das Kind ausgetragen wird, Unterstützung bei der Organisation des Aufenthalts im Ausland sowie natürlich zahlreiche Untersuchungen, Kontrollen und Hilfen in Bezug auf die Schwangerschaft der Leihmutter selbst. Einige Kliniken lassen Wunscheltern sogar die Wahl, sich aus einer kleinen Vorauswahl für eine Leihmutter zu entscheiden, die das eigene Kind austragen soll. Den werdenden Eltern wird dadurch großes Mitspracherecht gewährt.

Der Teufelskreis der rechtlichen Gesetze

Lange Zeit ist es in Deutschland verboten gewesen, dass homosexuelle Kinder adoptieren, unabhängig davon, welche Begebenheiten dazu führten. Erst Ende des letzten Jahres ist dieses Gesetz aufgehoben worden, wodurch es schlussendlich mehr Möglichkeiten für Paare gibt, sich den Wunsch eines eigenen Kindes zu erfüllen. Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland nach wie vor illegal und wird hoch bestraft. Diese gesetzlichen Regelungen führen im Endeffekt jedoch einzig und allein dazu, dass mehr und mehr Paare sich sich auch Gedanken zu illegaler Leihmutterschaft machen. Schon bevor die Adoption von Kindern für homosexuelle Paare freigegeben worden ist, war die Zahl der Paare, die sich zur Erfüllung des Kinderwunsches für ein Leihmutterschafts Programm im Ausland entschieden haben, recht hoch. Nach Änderung des Gesetzes ist diese Zahl in Deutschland etwas gesunken.

Umfangreiche Aufklärung ist wichtig!

Unterm Strich lässt sich natürlich darüber streiten, ob eine Leihmutterschaft im Ausland tatsächlich als Alternative in Frage kommt. Fakt ist, dass Paare mit ausgeprägtem Kinderwunsch die über eine Leihmutterschaft nachdenken, sich darüber sehr gut aufklären lassen sollten und natürlich auch unbedingt nach einer seriösen Klinik Ausschau halten sollten.
Leihmutterschaft ist heute noch immer noch ein großes Thema, das aber auch viele Risiken mit sich bringen kann. Werdende Eltern haben dabei eine Entscheidung zu treffen, die das gesamte Leben mehrer Menschen stark beeinflusst. Soetwas sollte niemals Hals über Kopf entschieden werden.

Hintergrund
Reproduktionsmedizinisch gibt es zwei Möglichkeiten

Der Embryo mit dem genetischen Potential der (bestellenden) Eltern wird einer (anderen) Frau, der „Tragemutter“, in die Gebärmutter implantiert und führt dort zu einer Schwangerschaft. Die Frau trägt damit ein fremdes, nicht körpereigenes Embryo aus. Nach der Geburt ist sie lediglich die soziale, die „Sorgemutter“, die sich verpflichtet hat, das Kind an die biologische (genetische) Mutter oder den Vater, weiterzureichen. Die Auftrags- oder Tragemutter übernimmt damit allein eine „Gebärfunktion“ und ist erblich nicht verwandt mit dem Embryo bzw. dem Kind. Die rechtliche Situation ist abhängig von den Gesetzen des jeweiligen Staates.

Die Eizelle einer Frau wird mit dem Sperma eines bekannten oder unbekannten Mannes inseminiert. Damit ist sie die leibliche, die genetische und austragende, gebärende Mutter. Gibt sie ihr Kind an den leiblichen genetischen Vater weiter, so übernimmt dessen Frau die Rolle einer sozialen Mutter. (wikipedia.de/GNU-Lizenz)

 

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