Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2018
Zahl der Anzeigen wegen häuslicher Gewalt steigt an
Sozialministerin Carola Reimann: „Wir müssen unser Schweigen brechen. Im Netz, auf den Straßen, überall“
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November ruft Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann auf, das Schweigen bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu brechen. Aus diesem Grund beteiligt sich die Ministerin an der bundesweiten Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Niedersachsens Sozialministerin hisste am Hannah-Arendt-Platz eine Flagge von Terre des Femmes mit der Aufschrift „Frei leben – ohne Gewalt“.
„Allein in Deutschland wird jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens einmal Opfer von Gewalt. Wenn Kriminelle viel Geld mit Frauenhandel und Zwangsprostitution verdienen, wenn sexuelle Gewalt noch immer verbreitet ist, dann sind wir alle gefordert. Wir müssen unser Schweigen brechen, wir dürfen nicht wegsehen“, betont Dr. Carola Reimann. „Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist eine erste Anlaufstelle und bietet rund um die Uhr Hilfe für Betroffene – ohne Wenn und Aber.“
Laut Lagebericht des Niedersächsischen Landeskriminalamts stiegen in den Jahren 2013 bis 2017 die Delikte der häuslichen Gewalt mit weiblichen Opfern in Niedersachsen an. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 11.623 Fälle polizeilich bekannt (2013: 10.283). Der Anstieg der Straftaten könne laut LKA damit zusammenhängen, dass das fortgesetzte Engagement von Polizei und Netzwerkpartnern die Anzeigebereitschaft von Opfern „Häuslicher Gewalt“ befördere. Hierfür spricht auch das Ergebnis der Dunkelfeldstudie, die zeigt, dass die Anzeigequote bei Körperverletzungen deutlich gestiegen ist.
In Niedersachsen gibt es ein engmaschiges Netz an Hilfen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. 2017 ist die Förderung noch einmal deutlich um 2,75 Millionen Euro auf insgesamt 8,65 Millionen Euro aufgestockt worden. Das Geld kommt allen 41 niedersächsischen Frauenhäusern, den 43 Gewaltberatungsstellen und den 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) zugute. So wurde das Beratungssystem weiter ausgebaut. In den 41 niedersächsischen Frauenhäusern suchen jährlich rund 2.200 Frauen mit etwa 2000 Kindern Hilfe und Unterstützung. Insbesondere die Anzahl der Beratungsfälle der 29 BISS-Stellen ist stark gestiegen. In den nunmehr insgesamt 43 vom Land geförderten Gewaltberatungsstellen werden jährlich durchschnittlich 8.750 Frauen beraten.
Andere flankierende Maßnahmen, etwa gegen Zwangsheiraten (www.zwangsheirat.de) oder die anonyme Beweissicherung bei Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen (ProBeweis, www.probeweis.de), werden ebenfalls fortgesetzt. Das Programm „Worte helfen Frauen“ (www.worte-helfen-frauen.de) wendet sich gezielt an geflüchtete Frauen. Um Sprachbarrieren abzubauen, können alle Einrichtungen, die zu frauenspezifischen Belangen beraten, mit diesem Projekt den Einsatz von Übersetzerinnen und Übersetzern abrechnen.
Einen rechtlichen Rahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen bietet die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention. Das internationale Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu zahlreichen Maßnahmen, die eine umfassende Prävention, den Schutz der Opfer und die Verurteilung der Täter zum Ziel haben. „Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Erstmals gelten damit Mindeststandards im Gewaltschutz für Frauen in den Mitgliedsstaaten des Europarates – das ist ein großer Schritt nach vorne“, so Dr. Carola Reimann.
Service
Eine erste Beratung bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000/116 016 an. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird in 18 Sprachen angeboten (www.hilfetelefon.de).
Das „Netzwerk ProBeweis“ bietet von Gewalt Betroffenen die Möglichkeit, Beweise sichern zu lassen – unabhängig von einer eventuellen späteren Strafverfolgung: www.probeweis.de, Tel.: 0511/532 4599.
Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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