Rapex-Meldung: Stromschlaggefahr durch LED Nachtlichter von Insonder
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über das Risiko eine Stromschlags bei LED Nachtlichtern von Insonder. Der Meldung zufolge kann die Abdeckung leicht entfernt werden, wodurch spannungsführende Teile freiliegen.
Insbesondere Haushalte mit Krabbel- und Kleinkindern sollten hier sehr vorsichtig sein und vorhandene LED Nachtlichter vorsorglich entfernen
Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2018 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 46 / 2018 |
Rapex Nummer: | A12/1687/18 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Beleuchtungsgeräte |
Produkt: | LED Nachtlichter |
Marke: | Insonder |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | LED-Nachtlicht: 6,5 x 6,5 x 7 cm. Das Produkt wurde online verkauft (insbesondere über Amazon) |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Die transparente Abdeckung kann leicht vom Sockel (Anschluss) des Nachtlichts entfernt werden. Dadurch sind spannungsführende Teile zugänglich und dies kann zu einem elektrischen Schlag führen. |
Risikoeinstufung: | Schwerwiegend |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie und der europäischen Norm EN 60598 |
Maßnahmen: | Maßnahmen der Wirtschaftsakteure: Verkaufsunterbrechung (von: Einzelhändler). Von den Behörden angeordnete Maßnahmen (an: Sonstige): Brief an die zuständige Behörde, in dem die festgestellten Risiken aufgeführt sind |
Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2018
Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung dieser Meldung: © Cleankids-Magazin / 2018 Lizenznummer: LP-028-DE
Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt Cleankids-Magazin
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
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