Rückruf: Verbotene Weichmacher – TEDi ruft „6 Fledermäuse im Netz“ zurück

Das TEDi-Qualitätsmanagement informiert über den Rückruf der unten abgebildeten „6 Fledermäuse im Netz“. Wie das Unternehmen mitteilt, zeigten Produkttests erhöhte Werte der Weichmacher DBP und DIBP. Diese Stoffe können gesundheitsgefährdend sein, deshalb wird von einer weiteren Verwendung der Fledermäuse abgeraten.

Das Produkt wurde vom 21.06.2018 bis zum 17.10.2018 in allen TEDi-Filialen verkauft.

Betroffener Artikel


Produkt: 6 Fledermäuse im Netz
Artikelnummer: 64736003081000000150
VK-Preis: 1,50 Euro
Verkaufszeitraum: 21.06.2018 bis zum 17.10.2018

Kundeninformation >

Sie können betroffene Fledermäuse gegen Erstattung des Verkaufspreises von 1,50 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi Filiale umtauschen

Kundenservice
Verbraucher können sich bei Fragen unter der Telefonnummer +49 231 55577-1011 oder per E-Mail an info@tedi.com an TEDi wenden

TEDi GmbH & Co. KG Brackeler Hellweg 301 44309 Dortmund

Bild: TEDi GmbH & Co. KG

 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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