Die Lern- oder auch Lehrmittelfreiheit heißt, dass die in Bildungseinrichtungen benötigten Dinge wie Schulbücher, aber auch andere Dinge wie Übungshefte vom Schulträger kostenlos bereitgestellt werden. Geregelt ist das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, in Baden-Württemberg etwa in Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung. Die den Schulträgern dadurch entstehenden Kosten werden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs angemessen ausgeglichen. Auch in Nordrhein-Westfalen nach Regelung im § 96 Schulgesetz NRW sowohl den Schülern der öffentlichen Schulen als auch der privaten Ersatzschulen Lernmittelfreiheit gewährt.
Die Forderung der Lernmittelfreiheit geht in das Jahr 1848 zurück, um Bildung für alle unabhängig vom Einkommen der Eltern zu ermöglichen. Eigentlich genau der richtige Weg, doch in vielen Schulen sieht das anders aus.
Die Realität sieht oft anders aus. Auch in den Ländern mit Lernmittelfreiheit immer wieder versucht, den Eltern Anschaffungen wie Arbeitshefte etc. aufzubürden. Da kommt dann von der Schule ein Schreiben mit, auf welchem die Eltern der Bestellung eines „notwendigen“ Arbeitsheftes verbindlich zustimmen sollen. Es wird zwar auf die Möglichkeit hingewiesen, dieses auch leihweise von der Schule zu erhalten, allerdings darf dann nicht in das Heft hineingeschrieben werden und das Kind muß dann eben alles abschreiben. Unfug, denn von der Ausgrenzung einmal ganz abgesehen, sind Arbeitshefte nach der Lernmittelverordnung – (LMVO) „Druckwerke, die Aufgaben oder sonstige Arbeitsaufforderungen enthalten und vom Schüler bearbeitet werden. In der Regel sind Arbeitshefte nach Verwendung durch den Schüler verbraucht“. Doch viele Eltern wissen nicht um die Gesetzgebung und zahlen… Wer mehrere schulpflichtige Kinder hat, weiß dass dann mal schnell 50 bis 100 Euro zusammenkommen.
Zum Thema Workbook hatte sich eine Sprecherin des Kultusministeriums (BW) bereits 2014 gegenüber der Stuttgarter Zeitung eindeutig geäußert: „Workbooks sind zum Reinschreiben gedacht und gehören nicht zu den notwendigen Lernmitteln.“ Wenn sich eine Schule für Arbeitshefte bzw. Workbooks entscheidet, sind diese auch von der Schule zu stellen und zu finanzieren
In Finnland, das eines der besten Schulsysteme Europas hat, herrscht komlette Lernmittelfreiheit bis zum Ende der obligatorischen Grundschule in Klasse 9. Dazu gehören neben allen Lehrbüchern auch die kleinen Dinge wie Hefte, Stifte, Radiergummis. Eben alles was zum Lernen benötigt wird. Erst ab den weiterführenden Bildungsanstalten nach der 9.Klasse wie etwa Gymnasium oder Berufsschule müssen diese selbst finanziert werden.
Eltern sollten sich nicht scheuen, bei Fragen zur Lernmittelfreiheit entweder den Elternbeirat / Gesamtelternbeirat oder das zuständige Schulamt zu konsultieren.
Baden-Württemberg
http://www.landesrecht-bw.de
Bayern
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-51
Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lernmv
Bremen
https://www.bremen.de/fastmedia/36/landesverfassung_bremen.pdf
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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