Gefährliche Urlaubsmitbringsel – Sonnenbrillen, T-Shirts oder Spielzeug
Riech- , Fühl- und Hörtest bei Spielzeug vor dem Kauf durchführen +++ Viele Urlaubsmitbringsel bestehen keine TÜV-Prüfung im Labor +++ Auf GS-Zeichen auf Produkten achten
Worauf Urlauber bei Souvenirs und Ferieneinkäufen achten sollten
Ob Sonnenbrillen, T-Shirts oder Spielzeug: Im sorglosen Urlaubsmodus werden gerne Souvenirs erstanden und Gelegenheitskäufe zur Routine. Auf Märkten und am Strand locken oft niedrige Preise, die leicht zum Kauf von möglicherweise qualitativ minderwertigen Produkten verleiten. Die schlechte Qualität ist das kleinere Übel. Nicht selten bergen diese aber ungeahnte Verletzungsgefahren und andere Risiken für die Gesundheit. Damit die Erinnerungen an den Urlaub nicht getrübt werden, rät der TÜV-Verband (VdTÜV) zu eigenen Tests und Vorkehrungen.
„Wer ein Kleidungsstück auf dem Markt oder am Strand erworben hat, sollte es vor dem Gebrauch gründlich waschen, um Schadstoffe oder Krankheitserreger aus den Textilen zu entfernen und damit mögliche allergische Reaktionen zu vermeiden. Sonnenbrillen sollten besser gleich im Fachhandel gekauft werden. Zu groß ist das Risiko, dass es sich bei dem vermeintlichen Schnäppchen um eine qualitativ minderwertige Brille mit Gläsern ohne UV-Schutz handelt. Außerdem sollten an der Sonnenbrille Angaben wie „UV 400“ oder „100% UV-Schutz“ angegeben sein. Die Sicht durch die Brille darf zu keinem verzerrten Bild führen. Ist dies der Fall, sind die Brillengläser schlecht verarbeitet“, so Joachim Bühler, Geschäftsführer vom VdTÜV.
Ebenso ist es beim Spielzeugkauf besonders am Strand wichtig, einen Blick auf das Etikett zu werfen und den Geruchstest zu machen. Ob Stofftiere, Plastikpistolen, Seifenblasen, Autos, Schaufeln oder Gummibälle – viele Urlaubsmitbringsel halten einer TÜV-Produktprüfung im Labor nicht stand. So fallen diverse Spielzeuge durch die Brandprüfung, enthalten Weichmacher oder verlieren verschluckbare Einzelteile. „Stofftiere sollten vor dem ersten Spielen bei niedriger Temperatur in der Waschmaschine oder per Hand gewaschen werden, da sich dadurch mögliche Schadstoffgehalte reduzieren. Am besten gleich die Finger von Spielsachen lassen, die unangenehm riechen. Bei Spielzeug mit scharfen Ecken und Kanten Abstand nehmen und auf eine moderate Lautstärke achten. Bestenfalls liegen dem Produkt Bedienungs- und Warnhinweise in mehreren Sprachen bei. Bestehen hinsichtlich der Qualität und Sicherheit Zweifel am Produkt, sollte man sich lieber für ein anderes Souvenir entscheiden“, rät Bühler.
Die Qualitätsmängel bestehen unabhängig vom Einkaufsland
Alle in der Europäischen Union hergestellten Produkte entsprechen den jeweiligen Normen und Richtlinien und müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, bevor sie in den Umlauf kommen. Vielen Verbrauchern ist aber nicht bekannt, dass die CE-Kennzeichnung kein Prüfzeichen ist. Es bedeutet lediglich eine Selbsterklärung des Herstellers. Die Folge ist: Die meisten Produkte, die von Verbrauchern verwendet werden, sind vor ihrer Markteinführung nicht von unabhängigen Dritten auf ihre Sicherheit geprüft.
Bessere Orientierung bietet Verbrauchern das Geprüfte-Sicherheit-Zeichen. Das GS-Zeichen auf einem Produkt wird immer durch ein Logo, z.B. vom entsprechenden TÜV-Unternehmen, ergänzt, das als unabhängige Stelle das Produkt geprüft hat. Fehlt am Produkt die entsprechende Angabe über das Prüfinstitut am Prüfzeichen oder sind keine Hersteller- oder Importeur-Angaben angegeben, sollte vom Kauf generell abgesehen werden.
Quelle: Verband der TÜV e.V.
Inernet: www.vdtuev.de
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