Update: Fipronil in Eiern aus den Niederlanden – weiterer Stempelcode betroffen

Update 17.06.18 – Betroffen sind nun auch circa 75.000 Eier mit dem Stempelaufdruck 1-NL- 4050502. Diese Eier wurden von Nordrhein-Westfalen aus über unterschiedliche Handelsketten sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland vermarktet.

Aus Gründen der Vorsorge sollten grundsätzlich alle Eier, die die Stempelaufdrucke 1-NL-4050502 oder 0-NL-4031002 aufweisen, nicht verzehrt werden. Diese Empfehlung gilt unabhängig vom tatsächlichen Fipronilgehalt und für alle Verbrauchergruppen, insbesondere auch für Kinder.

 

Betroffen sind folgende Eier


Stempelcode: 0 NL 4031002
Stempelcode: 1 NL 4050502

 

 

UPDATE vom 12.06.18 / 15:25 Uhr
Nachweis in amtlichen Untersuchungen – Behördliche Ermittlungen dauern an

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Niedersachsen informiert über erneute Fipronilnachweise oberhalb der zulässigen Höchstgehalte von 0,005mg/kg nach der EU-Verordnung Nr. 396/2005.

Betroffen sind Eier eines Bio-Legehennenbetriebes aus den Niederlanden, die in einer Packstelle im Landkreis Vechta beprobt wurden.

Zwei Proben über dem Rückstandshöchstgehalt

Zwei der drei Ergebnisse der Zweituntersuchung überschreiten auch bei Berücksichtigung der Messunsicherheit den festgelegten Höchstgehalt nach der EU-Verordnung Nr. 396/2005 von 0,005mg/kg Fipronil. Das dritte Ergebnis überschreitet bei Berücksichtigung der Messunsicherheit den festgelegten Höchstgehalt nicht.

 

Nach Ministeriumsangaben sind Bezogen auf das amtliche Ergebnis 97.200 Eier im Zeitraum vom 17.05.-04.06.2018 geliefert worden. 73.545 dieser Eier der Packstelle in Vechta sind in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in den Handel ausgeliefert worden.

Auf Grund der nachgewiesenen Höchstgehaltsüberschreitung sind die Eier nicht verkehrsfähig und werden vom Markt genommen. Die zuständige Überwachungsbehörde kontrolliert die ordnungsgemäße Rückholung. Die niederländischen Behörden wurden unterrichtet.“ so das Ministerium in einer Mitteilung.

Verbraucher sollten betroffene Eier vorichtshalber nicht verzehren und dem Handel zurückbringen oder verichten

Im Sommer 2017 wurde EU-weit Millionen Eier zurückgerufen, weil das verbotene Insektizid Fipronil in Legehennenbetrieben zur Parasitenbekämpfung angewendet worden war. 

Schon damals war die Verbraucherinformation mehr als chaotisch. 

Die nun betroffenen Legehennen stammen von einem Geflügelzüchter, der schon 2017 aufgrund von Fipronilfunden gesperrt war. Nachdem die Probenahme im November 2017 gezeigt hatte, dass die Eier kein Fipronil mehr enthalten, durfte der Geflügelhalter wieder Eier auf den Markt bringen.

Die betroffenen Hühner wurden inzwischen getötet und an die 45.000 Eier im Restbestand vernichtet. Die genaue Ursache der zu hohen Fipronil-Werte in den Eiern wird immer noch untersucht. Nach Angaben niederländischer Behörden gibt keinen Hinweis darauf, dass dies auf eine kürzlich erfolgte Anwendung von Fipronil zur Behandlung von Blutläusen zurückzuführen ist. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich im Boden noch Fipronil Rückstände befunden haben

 

 

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