Familie & Erziehung

Trotzanfälle im zweiten und dritten Lebensjahr sind meist eine vorübergehende Phase

„Sie sind Anzeichen dafür, dass ein Kind noch nicht richtig mit Frustration umgehen kann, wenn Wunsch und Realität nicht übereinstimmen. Eltern sollten sich bewusst sein, dass Trotzanfälle ihnen gegenüber nichts mit Ablehnung zu tun haben.

Trotzanfälle: Ablenkung hilft

Von den Eltern ist Geduld und Gelassenheit gefordert und das Geschick, ihr Kind abzulenken. Denn Kinder wechseln ihre Aufmerksamkeit schnell und vergessen dabei ihren Ärger. Tauchen ähnliche Konfliktsituationen immer wieder auf, sollten Eltern soweit wie möglich vorbeugende Maßnahmen ergreifen“, rät Dr. Monika Niehaus, Kinder- und Jugendärztin sowie Mitglied des Expertengremiums des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

In der Trotzphase zeigen Kinder auch erste verbale und körperliche Aggressionen, sie nehmen anderen ein Spielzeug, schubsen oder stoßen Gleichaltrige oder beißen, kratzen, schlagen und treten sie. „Dieses Verhalten sollten Eltern sofort ansprechen und deutlich machen, dass es nicht erwünscht ist. Am besten können Eltern dies vermitteln, wenn sie sich auf Augenhöhe des Kindes begeben und den Blickkontakt zu ihm suchen. Positives Verhalten sollte zur Verstärkung gelobt werden. Autoaggressive Verhaltensweisen, wie z.B. mit der Faust gegen die Wand schlagen, sollten ignoriert werden, sofern keine Selbstverletzungsgefahr besteht“, empfiehlt Dr. Niehaus.

Wenn Kinder besonders stark trotzen und dies Eltern in Rage bringt, sollten Vater oder Mutter den Raum verlassen, bevor sie oder er zu körperlichen Strafen übergehen. „Eltern sollten sich frühzeitig von ihrem Kinder- und Jugendarzt beraten lassen, wenn sie sich überfordert fühlen“, so Dr. Niehaus. Von exzessivem Trotzen sprechen Experten, wenn ein Kind mindestens drei Trotzanfälle von mindestens 15 Minuten Dauer pro Tag hat. Dann und wenn die Trotzphase länger anhält bzw. sich in ständigem Widerstand gegen die Eltern äußert, empfiehlt der Pädiater evtl. auch ein Gespräch mit einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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