Bisphenol A, kurz BPA, kommt in vielen Kunststoffprodukten vor und steht im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.
Nun hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung veröffentlicht, die die Beschränkungen für die Verwendung von BPA in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, erheblich verschärft. Sie senkt die regulatorische Grenze („specific migration limit“ oder „SML“), dh die Menge, die aus dem Kunststoffmaterial in Lebensmittel gelangen darf und erweitert diese Einschränkung auf Beschichtungsmaterialien, die zum Beschichten von Lebensmittel- und Getränkedosen verwendet werden.
Die neue Verordnung erweitert nun endlich das Verbot aus dem Jahr 2011, BPA in Babyflaschen zu verwenden, indem die Verwendung von BPA zur Herstellung von Säuglingsbechern sowie die Migration von BPA aus beschichteten Materialien mit Lebensmitteln für Säuglinge und Kinder von 0-3 verboten wurde. Die neue Verordnung wird am 6. September 2018 in Kraft treten.
Bisphenol A wird unter anderem als Ursache für Unfruchtbarkeit, Zeugungsunfähigkeit, Krebs, Übergewicht oder etwa Diabetes gesehen. Der Stoff wird auch zur Herstellung von Mehrweg-Getränkeflaschen, Geschirrteilen (Teller und Becher) sowie Vorratsbehältern sowie auch in Thermopapieren – etwa bei Kassenzetteln – eingesetzt. Rückstände von BPA finden sich auch in Beschichtungen von Konserven- und Getränkedosen. BPA kann in geringen Mengen in Lebensmittel und Getränke übergehen.
Verordnung (EU) 2018/213 > mehr zu Bisphenol A >
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
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