Der deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor den Auswirkungen des Sturmtief „Friederike“. Ab den Frühstunden des Donnerstag wird es in einem breiten Streifen von NRW und dem südlichen Niedersachsen über Nord- und Mittelhessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und ab Mittag bis nach Sachsen ausgreifend schwere Sturm- und orkanartige Böen, in Verbindung mit kurzen Gewittern Böen bis Orkanstärke geben, so der Wetterdienst.
Die Schneefallgrenze liegt bei 200 bis 400, im Süden bei 600 Metern. Bedingt durch die Sturmböen kannes zu teils starken Schneeverwehungen kommen (Quelle: DWD)
Schließen Sie alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen! Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!
Clausthal-Zellerfeld und Stadt Braunlage
In den Grundschulen und weiterführenden Schulen in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld sowie der Stadt Braunlage fällt wegen extremer Witterungsverhältnissen am Donnerstag, 18.01.18, der Unterricht aus.
Die Schulen sind verpflichtet eine Notgruppe einzurichten, damit in besonderen Fällen eine Betreuung sichergestellt ist. Die Schülerbeförderung findet nicht statt.
Für alle anderen Schulstandorte gilt weiterhin die Regelung, dass die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 10 können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung.
Regierungsbezirk Arnsberg
Eltern entscheiden über Schulbesuch der Kinder
Am Donnerstag (18.01.) ist mit orkanartigen Sturmböen zu rechnen. Bei solchen extremen Witterungsverhältnissen gibt es Hinweise für Eltern, die es zu beachten gilt.
Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entscheiden, ihr Kind am betreffenden Tag nicht zur Schule gehen zu lassen, so sollten sie unverzüglich die Schule darüber informieren.
Schulen und Schulträger vor Ort können jedoch auch in eigener Verantwortung den Schulbetrieb aussetzen. Die Betreuung von Schülern, die dennoch in die Schule kommen, muss gewährleistet sein.
Werne
Die Schulen in Werne bleiben am Donnerstag (18.01.) geschlossen (Link)
Dortmund
Schulbesuch freigestellt – Parks und Wälder nicht betreten (Link)
Nordrhein-Westfalen
Eltern entscheiden für ihre Kinder
In Nordrhein-Westfalen ist, anders als beispielsweise im benachbarten Niedersachsen, geregelt, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
[thumb_list num=“1″ cats=“14″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „kinder“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]
Neue Vorschul-Animationsserie ab 4. Februar 2025 bei KiKA In der neuen Animationsserie für Vorschulkinder erleben…
An den Weihnachtsfeiertagen kommen in vielen Haushalten Gerichte auf den Tisch, für deren Zubereitung jede…
Vegane Ersatzprodukte sind immer gefragter – nicht nur bei Veganerinnen und Veganern. Die Ergebnisse im…
Die Niederlande sind bekannt für die flache, radfahrerfreundliche Landschaft, die endlose Sandstrände, unzählige Kanäle und…
Diese Rechte haben Verbraucher:innen beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Der Wollpullover hat die falsche Größe, das…
Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Sicherheitsrisiken beim Kinderhochstuhl froggy. Es besteht…