Sicher ins neue Jahr – Nur geprüftes Feuerwerk kaufen!
Am letzten Tag des Jahres werden wieder Millionen von Feuerwerkskörpern gezündet. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung können diese zu Personen- und Sachschäden führen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung (BAM) informierte in ihrer jährlichen Pressekonferenz, wie Feuerwerk richtig verwendet werden sollte.
Bevor Raketen, Knallkörper oder Verbundfeuerwerke auf den europäischen und damit auch deutschen Markt dürfen, müssen sie auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet. Prüfende Stellen sind neutrale, unabhängige Organisationen, die der EU-Kommission von den jeweiligen Mitgliedstaaten benannt werden. Derzeit gibt es neben der BAM 12 benannte Stellen in Europa die Feuerwerk gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] prüfen.
Neben den EU-Regeln gibt es länderspezifische Regelungen für die Verwendung von Feuerwerk. Beispielsweise dürfen in Deutschland Feuerwerksprodukte der Kategorie F2, zu denen auch Silvesterraketen, Feuerwerksbatterien, Knaller oder auch Fontänen zählen, nur von Personen über 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Außerdem dürfen Raketen der Kategorie F2 mit mehr als 20 g Knallsatz nur von Personen mit einer speziellen Erlaubnis oder einem Befähigungsschein erworben und gezündet werden.
„Wir raten Verbrauchern, nur geprüfte Feuerwerkskörper zu kaufen und vor dem Gebrauch die Gebrauchsanleitung gründlich zu lesen“, sagt Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. „Insbesondere sollte man darauf achten, die empfohlenen Sicherheitsabstände einzuhalten und Knaller nicht aus der Hand zu zünden.“
Neben den zugelassenen Feuerwerksartikeln gelangen jedoch nach wie vor auch illegale Pyrotechnikartikel nach Deutschland. Vor dem Gebrauch dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM ausdrücklich. „Illegale Knallkörper enthalten oft eine Mischung explosionsgefährlicher Substanzen, deren Auswirkungen unberechenbar sind“, so Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM im Bereich Explosivstoffe. „Sie können schwere Verletzungen oder auch die Abtrennung von Gliedmaßen verursachen.“
Die BAM rät Verbrauchern beim Kauf von Feuerwerk darauf zu achten, dass die Registriernummer und das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegen.
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Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und-prüfung (BAM)
Internet: https://www.bam.de
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0