Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2016 vor – Teil 4
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Bundesländern kontrollieren ebenfalls Verbraucherprodukte auf unerwünschte Stoffe. Bereits 2012 wurde Metallspielzeug im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) auf das Kontaktallergen Nickel untersucht. Von den 168 untersuchten Spielzeug-Proben lagen 41 (24 %) oberhalb des gesetzlichen Grenzwerts von 0,5 µg/cm²/Woche. Besonders auffällig waren Metall- und Modellbaukästen mit einer Überschreitungsrate von 87 %.
2016 standen Metallspielzeuge erneut im Fokus der Überwachungsbehörden. Von den 353 untersuchten Proben überschritten 75 (21 %) den geltenden Grenzwert. Bei einem Metallbaukasten lag der gemessen Nickelanteil sogar mehr als das 200-fache über dem Grenzwert.
Da davon auszugehen ist, dass beim Spielen mit Metall- und Modellbaukästen ein längerer Hautkontakt besteht, sind diese Befunde besonders kritisch zu sehen. Dr. Gerd Fricke, Abteilungsleiter im BVL, forderte deshalb: „Die Hersteller von Metallspielzeug müssen endlich wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Nickelgehalts in ihren Produkten ergreifen.“
Nickel ist das Kontaktallergen mit der höchsten Sensibilisierungsrate. Etwa 10 % aller Kinder reagieren auf Nickel sensibel. Häufiger Hautkontakt mit nickelhaltigem Spielzeug kann zu einer Nickel-Sensibilisierung von Kindern beitragen.
1 – Masthähnchen sind häufig mit dem Zoonoseerreger Campylobacter belastet
2 – Hohe Keimbelastung bei Rohmilch aus Zapfautomaten
3 – Vorsicht beim Verzehr von Leber und leberhaltigen Produkten
4 – Keine Verbesserung bei Nickel in Metallspielzeug
Weiterführende Informationen
Hintergrundinformation „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2016“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016)
Hintergrundinformation „Weniger Antibiotikaresistenzen in ökologischen Geflügelhaltungen“
(http://bvl.bund.de/zoonosenmonitoring2016)
Präsentation „Lebensmittelsicherheit 2016 in Deutschland“ (http://bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung2016_praesentation)
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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