Nicht in den Mund stecken und nicht nahe ans Gesichts halten, Eltern und Spielende sollten sich der Gefahren bewusst sein, die mit Fidget Spinnern verbunden sein können.
„Die Kleinteile der Fidget Spinner, in manchen Fällen auch Batterien, können versehentlich verschluckt werden. Deshalb sollten Kinder die Geräte nicht in den Mund nehmen oder in der Nähe des Gesichts damit spielen. Fidget Spinner müssen zudem aus der Reichweite von Kindern unter drei Jahren aufbewahrt werden“, rät Dr. Hermann Josef Kahl, Kinder- und Jugendarzt sowie Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
In den USA gab es Erstickungsunfälle mit Fidget Spinnern bei Kindern bis zu 14 Jahren. Wissenschaftlich Belege für den von den Vertreibern angepriesenen Nutzen von Fidget Spinnern, wie Steigerung der Konzentration und Lösung von Spannungen, gibt es derzeit nicht. In einigen Schulen sind die Geräte sogar verboten, da sie vom Unterricht ablenken.
„Wird ein Kleinteil verschluckt oder gar eine Batterie, handelt es sich um einen Notfall“, so Dr. Kahl. Entscheiden sich Eltern und Heranwachsende dennoch für diesen Zeitvertreib, empfiehlt ILNAS (Luxemburgisches Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen) nur „Fidget Spinner“ zu kaufen, die mit den CE-Zeichen gekennzeichnet sind. Eltern sollten auf eine gute Qualität des „Fidget Spinners“ achten und überprüfen, ob sich Kleinteile lösen können. Die auf dem Produkt angegebenen Warnungen, Sicherheitshinweise und Altersempfehlungen sollten in jedem Fall befolgt werden.
Inhaltsquellen: AAP, MMW Fortschritte der Medizin, ILNAS, Current Opinion in Pediatrics
Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Internet: http://www.kinderaerzte-im-netz.de
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