Rückrufe Spielzeug

Gesundheitsgefahr: Verbotener Weichmacher in Baby-Puppe „Natalie“ von Legler

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über verbotenen Weichmacher in einer Baby-Puppe „Natalie“ von Smallfoot. Der Meldung aus den Niederlanden zufolge besteht zudem Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. Die Smallfoot-Company ist Teil des Spielwaren Großhändlers Legler.

Die Puppe wurde über verschiedene Onlinevertriebswege verkauft. Die Händler wurden von Legler informiert, Endkunden werden durch die Händler über die Rückgabemöglichkeiten informiert

Wir empfehlen, die Puppe umgehend aus der Reichweite von Kindern zu entfernen, nicht weiter zu verwenden und zu versuchen, die Puppe dem Handel zurückzubringen. Ansonsten bleibt nur die Restmülltonne! 

Infobox Weichmacher

Weichmacher sind nicht gebunden, sondern dünsten aus und reichern sich im Hausstaub an.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen. Außerdem stehen sie in Verdacht, Diabetes zu verursachen. Phthalatweichmacher wurden von der Europäischen Union für Kinderspielzeug verboten, werden aber immer wieder in vielen Spielzeugen nachgewiesen. Dies ist auf Dauer für Kinder gefährlich.

In deutschen Kindergärten wurden im Mittel dreimal so hohe Belastungen mit verschiedenen Weichmachern wie in einem durchschnittlichen deutschen Haushalt festgestellt. Das ist bedenklich, denn Weichmacher stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt zu beeinflussen. Besonders für Kinder und Föten im Mutterleib ist das gefährlich: Unfruchtbarkeit, Leberschäden oder Verhaltensstörungen könnten ausgelöst oder gefördert werden

Gemäß der REACH-Verordnung sind die Weichmacher (sogenannte Phthalate) DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Die Weichmacher Phthalate DINP, DIDP und DNOP sind verboten, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann. (wikipedia.de)

 

Übersicht der RAPEX-Meldung
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission informiert:

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht


Rapex Wochenmeldung: 40 / 2017
Rapex Nummer: A12/1375/17
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Baby-Puppe
Marke: Smallfoot
Name: Natalie
Artikelnummer: 2734
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4020972027344
Beschreibung: Baby Puppe mit Zubehör, verpackt in einem Karton
Herkunftsland: unbekannt
Produktrisiko: Das Kunststoffmaterial der Puppe enthält Di- (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (Messwert bis zu 18 Gew .-%). Dieses Phthalat kann die Gesundheit der Kinder schädigen und zu einer möglichen Schädigung des Fortpflanzungssystems führen. Außerdem besteht Erstickungsgefahr durch Kleinteile (Schnuller der Milchflasche). Ein kleines Kind könnte es in den Mund nehmen und ersticken.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Nach der REACH-Verordnung sind die Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeug- und Kinderartikeln verboten. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1  
Maßnahmen: Behördlich angeordnete Maßnahmen: Verkaufsverbot und Begleitmaßnahmen

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung dieser Meldung: © Cleankids-Magazin / 2017 Lizenznummer: LP-028-DE

Die Verantwortung für die Übersetzung obliegt Cleankids-Magazin
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 



* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller 


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