Wenn sich Nachwuchs ankündigt, ist die Freude erst einmal groß. Doch nicht erst mit der Geburt des Kindes steigt die Verantwortung, sondern bereits im Mutterleib sollten Sie sich um das Wohlergehen Ihres Babys und natürlich Ihr eigenes gut kümmern. Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sind da essenziell, um zu sehen, wie sich Ihr Kind entwickelt und um natürlich bei etwaigen Problemen frühzeitig handeln zu können. Was Sie über dieses Thema unbedingt wissen sollten, erfahren Sie dabei im Folgenden.
Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft können entweder von Hebammen oder Frauenärzten durchgeführt werden. Ausnahmen bilden dabei jedoch die Ultraschalluntersuchungen und Risikoschwangerschaften. Die Vorsorgeuntersuchungen sollten in diesem Fall nämlich nur von einem Frauenarzt vorgenommen werden. Ihr behandelnder Arzt, bzw. Ihre Hebamme wird dabei nach jeder Untersuchung die Ergebnisse der jeweiligen Tests im Mutterpass vermerken. Es empfiehlt sich Ihnen daher, den Mutterpass stets bei sich zu tragen, damit im Falle eines Unfalls die Rettungskräfte gleich medizinisch über Ihren Zustand und den Ihres ungeborenen Kindes unterrichtet sind.
In der Bundesrepublik Deutschland ist es so geregelt, dass sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen die Kosten für die medizinischen Untersuchungen und Beratungen in der Schwangerschaft übernehmen. Wenn Sie als schwangere Frau einem Beruf nachgehen, können Sie sogar für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von Ihrer Arbeit freigestellt werden.
Es wird Ihnen geraten einmal im Monat zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Ab der 32. Schwangerschaftswoche sollten Sie sogar alle 14 Tage einen Arzt aufsuchen. Dabei sind innerhalb einer regulär verlaufenden Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, nämlich im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Sofern jedoch Komplikationen eintreten oder es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt, sind auch weitere Ultraschalluntersuchungen möglich, die von der Krankenkasse bezahlt werden.
Daneben gibt es aber auch innerhalb der Schwangerschaft die sogenannten Igel-Leistungen, die auf Ihren Wunsch hin durchgeführt werden können und nur bei einem bestimmten Risiko von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden. Dazu gehört beispielsweise der Toxoplasmose-Test.
Bei der Erstuntersuchung wird dabei in aller Regel eine Anamnese aufgenommen, d.h. Ihr allgemeiner Gesundheitszustand und all Ihre Vorerkrankungen erfasst. Sofern Sie bereits Kinder haben, werden die Befunde aus den zuvor ausgestellten Mutterpässen in der Anamnese übernommen. Innerhalb der anderen Vorsorgeuntersuchungen wird dann Ihr Gewicht sowie Ihr Blutdruck überprüft sowie eine Urinprobe analysiert und die Gebärmutter ertastet. Selbstverständlich wird aber auch die Lage Ihres Kindes geprüft und seine Herztöne kontrolliert.
Sie sollten jedoch streng zwischen Vorsorgeuntersuchung und Pränataldiagnostik unterscheiden. Denn während die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen von den Krankenkassen übernommen werden, ist dies bei der Pränataldiagnostik nur dann der Fall, wenn Sie zu einer bestimmten Risikogruppe gehören. Schließlich können bei der Pränataldiagnostik zum Beispiel im Rahmen des Ersttrimester-Tests Risiken für ein Down-Syndrom bei Ihrem ungeborenen Kind bestimmt werden. Das dürfen die Ärzte jedoch nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis testen. Schließlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie über mögliche Gendefekte aufgeklärt werden wollen oder nicht.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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