Rückruf: Erstickungsgefahr – Behörde warnt vor Schnullerketten von Babymoov
Die Luxemburger Verbraucherschutzbehörde (ILNAS) warnt vor Schnullerketten von Babymoov. Bei den betroffenen Schnullerketten besteht Bruchgefahr. Dadurch können Kleinteile entstehen, die von Kleinkindern in den Mund genommen werden könnten und schlimmstenfalls zum Ersticken führen. Aktuell werden zwei Modelle gelistet die auch in Deutschland verkauft werden.
Betroffener Artikel
Produkt: Schnullerkette
Marke: Babymoov
Artikel-/Modellnummern: A106607 und A106608
Verbraucher sollten bereits gekaufte Schnullerketten nicht mehr verwenden und ggf. beim jeweiligen Händler zurückgeben, bzw. entsorgen
Produktabbildung: ILNAS
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information der Endverbraucher durch das Unternehmen bzw. den Hersteller
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