Nachdem in letzter Zeit in der Türkei auch Deutsche von Inhaftierungen betroffen waren, hat das Auswärtige Amt nun erweiterte Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei herausgegeben. Teilweise wurde der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert.
Erhöhte Vorsicht geboten
Reisenden die in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste der Konsulate und der Botschaft einzutragen.
Wie das Auswärtige Amt mitteilt, werden die konsularischen Vertretungen bei Festnahmen nicht immer rechtzeitig unterrichtet und auch der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Jahresbeginn wurde deutschen Staatsangehörigen wiederholt an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.
Das Amt weist ferner darauf hin, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
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