Allgemein

Unsere Petition zum Verbot von Weichmachern am 7.9.2017 im EU-Petitionsausschuss

Unsere Petition zum Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern wird am 07.09.2017 in Brüssel auf der Tagesordnung der Sitzung des Petitionsausschusses stehen und behandelt werden

Unsere Stammleserinnen und Leser werden sich vielleicht noch erinnern. Ich hatte am 03.10.2012 eine Petition zum Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern angestrengt. Die Petition mit der Id-Nr. 36701 wurde damals leider nur 1068x Unterzeichnet.

Aber ein kleiner Erfolg war es dennoch, denn der Deutsche Bundestag hatte die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und beschlossen, diese mit Datum 04.12.2014 dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Dort wurde diese unter Petition Nr. 0030/2015 auch zugelassen.

Heute nun kam die Benachrichtigung, dass die Petition auf der Tagesordnung der Sitzung des Petitionsausschusses steht, die am 07.09.2017 in Brüssel stattfinden wird. Sie wird voraussichtlich gegen 15:15 Uhr behandelt werden.

Die Aussprache im Ausschuss kann als Webcast live verfolgt werden, oder als Aufzeichnung ab dem darauffolgenden Tag.

Nun heißt es „Daumen drücken“ !!!

Webcast verfolgen >   Petition im Wortlaut als PDF >

Auszug aus der Begründung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags

…Die bisherigen Bewertungen der Europäischen Union beziehen sich jeweils auf einzelne Stoffe. Das mögliche Zusammenwirken mehrerer Phthalate wird hingegen nicht bewertet. In jüngster Zeit setzt sich allerdings die Auffassung durch, dass bestimmte Phthalate als Gruppe bewertet werden sollten, weil sich ihre Wirkungen addieren können.

Angesichts der unzureichenden Bewertung der von interagierenden Phthalaten ausgehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.


Lesenswert…
Die vollständige Begründung als PDF >>

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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