Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über ein Verkaufsverbot für Fidget Spinner der Marke LEDWOOD. Der Meldung aus Luxemburg zufolge entspricht das Produkt nicht den europäischen Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Spielzeug, vor allem weil die Knopfbatterien für Kinder leicht zugänglich sind. Wird eine Knopfzelle verschluckt, kann dies zu schweren inneren Verletzungen führen.
Achtung Eltern
Erbrechen, übermäßiger Speichelfluss, Husten und Würgen, unerklärliche Probleme beim Schlucken oder Atmen können Anzeichen dafür sein, dass ein Kleinkind etwas verschluckt hat. Dies ist Notfall, bei dem der Notarzt gerufen werden muss!
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Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 28 / 2017 |
Rapex Nummer: | A12/0941/17 |
meldender Mitgliedsstaat: | Luxemburg |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Fidget Spinner |
Marke: | LEDWOOD |
Name: | Typhoon LED Spinner |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 3700789502579 |
Beschreibung: | Fidget Spinner mit LED-Leuchten, angetrieben durch drei Knopfbatterien Verkauft in weißem Karton. Der Fidget Spinner ist in verschiedenen Farben erhältlich. |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Das Batteriefach lässt sich leicht öffnen und die Knopfbatterien sind zugänglich. Ein Kind kann sie in den Mund nehmen und verschlucken, wodurch der Magen-Darm-Trakt des Kindes beschädigt werden könnte |
Risikoeinstufung: | ernst |
Weiteres: | Produkt erfüllt nicht die Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der europäischen Normen EN 62115 |
Maßnahmen: | Vorübergehende Verbot der Auslieferung und Angebotes des Produkts, Rücknahme des Produkts aus dem Mark (Von: Distributor, Hersteller) Von den Behörden bestellte Maßnahmen (Hersteller): Verbot der Vermarktung des Produkts und der Begleitmaßnahmen |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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