Rapex-Meldung: Verkaufsverbot für LED-Fidget Spinner von LEDWOOD

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über ein Verkaufsverbot für Fidget Spinner der Marke LEDWOOD. Der Meldung aus Luxemburg zufolge entspricht das Produkt nicht den europäischen Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Spielzeug, vor allem weil die Knopfbatterien für Kinder leicht zugänglich sind. Wird eine Knopfzelle verschluckt, kann dies zu schweren inneren Verletzungen führen.

Achtung Eltern
Erbrechen, übermäßiger Speichelfluss, Husten und Würgen, unerklärliche Probleme beim Schlucken oder Atmen können Anzeichen dafür sein, dass ein Kleinkind etwas verschluckt hat. Dies ist Notfall, bei dem der Notarzt gerufen werden muss! 
mehr dazu >

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

Meldung im RAPEX – Wochenreport 

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 28 / 2017
Rapex Nummer: A12/0941/17
meldender Mitgliedsstaat: Luxemburg
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Fidget Spinner
Marke: LEDWOOD
Name: Typhoon LED Spinner
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 3700789502579
Beschreibung: Fidget Spinner mit LED-Leuchten, angetrieben durch drei Knopfbatterien Verkauft in weißem Karton. Der Fidget Spinner ist in verschiedenen Farben erhältlich.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Das Batteriefach lässt sich leicht öffnen und die Knopfbatterien sind zugänglich. Ein Kind kann sie in den Mund nehmen und verschlucken, wodurch der Magen-Darm-Trakt des Kindes beschädigt werden könnte
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt erfüllt nicht die Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie und der europäischen Normen EN 62115
Maßnahmen: Vorübergehende Verbot der Auslieferung und Angebotes des Produkts, Rücknahme des Produkts aus dem Mark (Von: Distributor, Hersteller)
Von den Behörden bestellte Maßnahmen (Hersteller): Verbot der Vermarktung des Produkts und der Begleitmaßnahmen

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2017. Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung