Verkaufsverbot: Krebserregend – Hohe PAK Gehalte in Trolley Koffer von Leonardo

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über sehr hohe Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), darunter chrysen, Benzo (a) pyren, Benzo (e) pyren, Benzo (a) anthracen in unten gelistetem Trolley Koffer von Leonardo. Diese PAK sind als krebserregend eingestuft. Der Verbraucher kann diesen Stoffen ausgesetzt werden, wenn das Produkt in direkten und verlängerten oder wiederholten Kontakt mit der Haut kommt.

Wir empfehlen, betroffene Koffer nicht mehr zu nutzen und dem Handel zurückzubringen

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

Meldung im RAPEX – Wochenreport 

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 28 / 2017
Rapex Nummer: A12/0907/17
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: unbekannt
Produkt: Trolley Koffer
Marke: Leonardo
Name: Trolley Größe 18inch Silber
Artikelnummer: Art.-Nr .: 14670
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 8715986146704
Beschreibung: Trolley aus silberfarbenem Kunststoff, mit einem Griff aus schwarzem Hartplastik mit einem Teleskop-System aus Metall mit schwarzem Aufdruck ‚LEONARDO‘; 2 Tragegriffe (obere und lange Seite); 4 schwarze Kunststoffrollen, schwarzer Reißverschluss, Kombinationsschloss.
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Die Griffe enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), darunter ua: chrysen (Messwert bis zu: 48 mg / kg), Benzo (a) pyren (Messwert: 16 mg / kg), Benzo (e) pyren (Messwert Bis zu: 9,1 mg / kg), Benzo (a) anthracen (Messwert bis zu: 64 mg / kg). Diese PAK sind karzinogen. Der Verbraucher kann diesen Stoffen ausgesetzt werden, wenn das Produkt in direkten und verlängerten oder wiederholten Kontakt mit der Haut kommt.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt (durch: Vertriebspartner)
Von den Behörden bestellte Maßnahmen (an: Vertriebspartner): Verbot der Vermarktung des Produkts und Begleitmaßnahmen

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2017. Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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