Rapex-Meldung: Chrom VI in Motorrad-Lederhandschuhen „Highway 1“ von Louis

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Chrom VI Belastung in Motorrad-Lederhandschuhen von Louis. Betroffen ist das Modell Summer II der Eigenmarke „Highway 1“.

Bereits 2015 wurden von Louis zwei Modelle von Motorradhandschuhen der Marke „Highway 1“ zurückgerufen. Link >

Seit 2015 gilt in der EU für Ledererzeugnisse oder Lederteile von Erzeugnissen, die mit der Haut in Berührung kommen, ein Verkehrsverbot, wenn ihr Gehalt an Chrom (VI) 3 mg/kg oder mehr beträgt. 

Der Handschuh sollte nicht mehr getragen und zurückgegeben werden, ansonsten bleibt nur die Restmülltonne


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

Meldung im RAPEX – Wochenreport 

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 26 / 2017
Rapex Nummer: A12/0855/17
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Lederhandschuhe
Marke: Highway 1
Name: Summer II
Artikelnummer: Schwarz, Größe L / 09 schwarz (201527)
Lot- oder Chargennummer: Batch No: 04544-069064
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Gefütterte schwarze Lederhandschuhe mit Kartonetikett
Herkunftsland: Pakistan
Produktrisiko: Der Chrom (VI) Anteil im Leder ist zu hoch (Messwert 3,6 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen.
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt (durch: Vertriebspartner)

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2017. Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 


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