Prozess um Widerrufsbelehrung
VW-Besitzer, die ihr Fahrzeug über die VW-Bank („VW Financial Service“) finanziert oder geleast haben, können möglicherweise wegen eines formalen Fehlers in den Verträgen den Kauf oder das Leasing auch nach Jahren noch rückabwickeln – das berichtet „WISO“ in der Sendung am Montag, 26. Juni 2017, 19.25 Uhr, im ZDF.
Zurzeit läuft vor dem Berliner Landgericht ein Prozess, bei dem die Richterin den klagenden Parteien vor Urteilsverkündung schriftlich signalisiert hat, „dass das Gericht derzeit von der Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrags ausgeht.“ Geklagt hatte der Fahrer eines VW Touran 1,6l TDI, der den von der Volkswagen-Bank finanzierten Kauf seines Fahrzeuges auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist wegen der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Widerrufsbelehrung rückabwickeln wollte.
Würde ihm Recht gegeben und das Urteil auch von anderen Gerichten bestätigt, dürften alle deutschen Privatkunden der VW-Bank, die ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben, vom Widerrufsrecht auch noch nach Ablauf der 14-tägigen Frist Gebrauch machen. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Anzahlung und geleistete Ratenzahlungen vor. Nach Meinung von Christof Lehnen, dem Anwalt des Klägers, muss in einem solchen Fall weder Wertminderung noch Nutzungsminderung pro gefahrenen Kilometer geleistet werden, selbstverständlich auch nicht die noch ausstehenden Ratenzahlungen. Die Bank erhält lediglich die Zinsen für die bis zur Auflösung des Vertrages tatsächlich in Anspruch genommene Darlehenssumme – was wegen der Niedrigzinslage aktuell eher niedrige Beträge sind.
Die Tragweite eines solchen Urteils, wenn es von Oberlandesgerichten oder gar dem BGH bestätigt wird, wäre enorm: Wie Volkswagen Financial Service „WISO“ gegenüber offenlegt, gab es Ende 2016 bei über anderthalb Millionen Verträgen ein Finanzierungsvolumen von 19,9 Milliarden Euro. Die Bank konnte allerdings nicht differenzieren, wie groß dabei der Anteil der Privatkunden ist. Gewerbliche Leasingnehmer können nämlich nicht von diesem Verbraucherrecht profitieren.
„Möglicherweise stellt dieser formale Fehler für viele VW-Kunden eine vergleichsweise einfache Möglichkeit dar, ihr Dieselfahrzeug loszuwerden“, sagt Anwalt Christof Lehnen im „WISO“-Interview. Volkswagen Financial Services war zu keinem Interview bereit, erklärt aber schriftlich: „Bislang hat kein Gericht in Deutschland in diesem Sinn geurteilt.“ „WISO“ liegt allerdings das Vergleichsangebot der Bank vor, die dem Kläger einen lukrativen Vergleich bei schriftlicher Zustimmung zu Stillschweigen gemacht hat. Er hätte zusätzlich zu der vom Gesetz festgelegten Rückabwicklung seinen Touran unentgeltlich behalten dürfen.
Quelle: ZDF Presse und Information
Internet: http://wiso.zdf.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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