Trendspielzeug – Behörde gibt Sicherheitshinweis zu „Fidget Spinner“ heraus

Sie sind derzeit der absolute Trend. „Fidget Spinner“ oder auch „Finger Spinner“ werden millionenfach verkauft und über alle nur erdenklichen Vertriebswege angeboten. Klein, günstig und in allen möglichen Materialzusammensetzungen, Formen und Farben, sogar mit Lichteffekten, hat der Erfolg dieses neuartigen Kreisels bereits nicht nur Lieferengpässe verursacht, sondern leider auch Unfälle. Die Preisspanne liegt von unter einem Euro bis weit über 30 Euro je Exemplar.

„Ein Fidget Spinner (von englisch fidget für Unruhe/Zappelphilipp und to spin für wirbeln/kreiseln) ist ein Spielzeug, das es in verschiedenen Bauformen gibt. In der Mitte befindet sich ein Kugellager. Die äußeren Flügel werden mit Gewichten versehen; diese können ebenfalls aus Kugellagern bestehen“ -wikipedia.de

Nun warnt die Luxemburger Behörde für Marktüberwachung des ILNAS vor dem Trendspielzeug. Die für die Sicherheit von Spielzeug zuständige Behörde weist darauf hin, dass die „Fidget Spinner“ als Spielzeug eingestuft werden und daher auch alle Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Spielzeug erfüllen müssen.

Die Behörde rät Verbrauchern dringend, beim Kauf solcher Produkte entsprechend aufmerksam zu sein.

Luxemburg hat bereits, in enger Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, den Import tausender Fidget Spinners blockiert, da diese entweder nicht mit dem CE Label versehen waren und / oder weil auf dem Produkt kein Hersteller oder Importeur angegeben war

ILNAS empfiehlt Verbrauchern deshalb:

nur „Fidget Spinner“ zu kaufen, welche mit den CE-Zeichen gekennzeichnet sind, entweder auf dem Spinner selbst oder auf dessen Verpackung. Mit dem Anbringen des CE Labels garantiert der Hersteller, dass das Produkt sicher ist;

stets zu überprüfen, ob die Adresse des Herstellers oder Importeurs sich wenigstens auf der Verpackung befindet;

auf eine gute Qualität des „Fidget Spinners“ zu achten und überprüfen, ob sich Kleinteile lösen können, da diese eine Erstickungsgefahr darstellen können, falls sie von einem Kind verschluckt werden;

die auf dem Produkt angegebenen Warnungen, Sicherheitshinweise und Altersempfehlungen zu befolgen;

die dem Produkt beigefügte Bedienungsanleitung zu lesen

Obschon diese Produkte nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt sind, können sie wegen ihrer knalligen Farben oder blinkendem Licht attraktiv für Kleinkinder sein.

Aus diesem Grunde wird dringend empfohlen, diese Spielzeuge stets außer Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren

Quelle / Produktabbildung: ILNAS