vzbv fordert eine gesetzliche Verankerung für ein bundesweites Transparenzsystem der Lebensmittelüberwachung.
Anlässlich der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) vom 26. bis 28. April in Dresden forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärker zu fördern. Unter anderem müsse bundesweit die Veröffentlichung und Bewertung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung ermöglicht werden. Außerdem müssten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verbraucherfreundlicher reguliert werden.
Veröffentlichung von Kontrollergebnissen ermöglichen
In der überarbeiteten EU-Kontrollverordnung benennt die Europäische Kommission, welche Elemente für eine starke Lebensmittelüberwachung weiter entwickelt werden können. Dazu gehören unter anderem nationale Transparenz- und Bewertungssysteme, die amtliche Überwachungsergebnisse zugänglich und nachvollziehbar machen – auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.
„Jetzt liegt es an Bund und Ländern, dies auch national möglich zu machen. Die Verordnung sieht die Möglichkeit vor, dass Behörden Ergebnisse und Bewertungen der Lebensmittelüberwachung veröffentlichen, etwa über ein Kontrollbarometer-System. Dafür braucht es in Deutschland ein einheitliches Gesetz auf Bundesebene“, fordert Sophie Herr, Leiterin Team Lebensmittel beim vzbv. „Die Verbraucherschutzminister der Länder sollten sich zügig mit dem Bund auf eine Musterverordnung verständigen.“
Private Arztleistungen verbraucherfreundlich regulieren
Auf der Tagesordnung der VSMK stehen auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). „Gerade bei Selbstzahlerleistungen müssen Ärzte besser aufklären und informieren“, so Kai Vogel, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim vzbv. Demnach müssten Patienten besser über Nutzen, Risiken und Kosten von IGeL aufgeklärt werden, unter anderem zum Nachlesen in einem Produktinformationsblatt. Verbraucher benötigten außerdem verbindliche Informationen über Alternativen, die die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Wichtig sei auch ein Verbot von IGeL-Verzichtsformularen, auf denen Patienten ihr „Nein“ zu einer IGeL schriftlich bestätigen sollen. „Diese Formulare schüren gegenwärtig nur unnötigen Druck und Angst bei Patienten. Sie sind nichts weiter als eine indirekte Verkaufsstrategie“, so Vogel.
„Die rechtliche Position von Patienten muss verbessert werden. Der vzbv fordert deshalb auch wirksame Sanktionen, wenn Ärzte und Zahnärzte gegen rechtliche Vorgaben verstoßen“, so Vogel. Eine Offenlegung von Verfehlungen sowie der daraufhin ergriffenen Maßnahmen dienten immerhin nicht nur dem Wohle des Patienten. Auch die Vielzahl der seriös praktizierenden Ärzte profitiere von der Transparenz.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Internet: www.vzbv.de
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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