Minister Remmel: „Kontrollbarometer stärkt Verbraucherschutz und gut arbeitende Betriebe“
Mit dem neuen Gesetz zur Einführung eines Kontrollbarometers für Lebensmittelbetriebe in NRW führt die Landesregierung ein Qualitätssiegel für mehr als 150.000 Firmen im Land ein und stärkt damit den Verbraucherschutz. „Unser Ziel ist es, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen und vorbildlich arbeitende Betriebe positiv hervorzuheben. Wer sein gutes Ergebnis öffentlich aushängt, verschafft sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei seinem Besuch in der Bäckerei Döbbe in Duisburg.
Verbraucherschutzminister Johannes Remmel informierte sich heute in Duisburg über die Umsetzung des Gesetzes, das vor wenigen Wochen in Kraft getreten ist. In Duisburg wurde das Transparenz-System, für das sich in der Bevölkerung der Begriff „Hygiene-Ampel“ eingebürgert hat, bereits in einem Pilotprojekt der Verbraucherzentrale NRW in Form einer Internet-Veröffentlichung getestet. Durch das neue Gesetz kann das Ergebnis der amtlichen Lebensmittelkontrolle nun auch direkt im Laden ausgehängt werden.
„Der Pilotversuch in Duisburg hat nach drei Jahren gezeigt, dass sich rund 75 Prozent der Betriebe verbessert haben beziehungsweise das Kontrollergebnis gehalten werden konnte. Dieser Erfolg spricht für sich und stärkt dem Gesetz den Rücken“, erklärte Verbraucherschutzminister Remmel.
Christina Blachnik, stellvertretende Leiterin des Instituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Duisburg, sagte: „Nach drei Jahren Laufzeit des Pilotprojekts ziehen wir für Duisburg ein positives Fazit. Ich bin froh, dass das Pilotprojekt mit dem Inkrafttreten des bundesweit ersten Kontrollergebnis-
Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig anhand eines Kontrollbarometers in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Kontrollen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien oder Cafés ausgefallen sind. Laut Gesetz müssen die Lebensmittelbetriebe nach einer Übergangsphase von 36 Monaten die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle öffentlich machen. Bereits in dieser Übergangsphase können die Betriebe das neue Qualitätssiegel auf freiwilliger Basis aushängen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
„Andere Länder, wie etwa Dänemark, haben seit Jahren durch ähnliche Transparenz-Systeme die Beanstandungsquoten bei den Lebensmittelkontrollen senken können. In NRW haben wir jetzt als erstes Bundesland in Deutschland dieses System eingeführt. Wir stärken damit den Verbraucherschutz und führen ein Qualitätssiegel für die zuverlässig und sauber arbeitenden Betriebe ein. Daher kennt das neue Kontrollbarometer auch nur Gewinnerinnen und Gewinner“, betonte Minister Remmel.
Bei Betrieben mit Kundenkontakt soll das Kontrollbarometer gut sichtbar direkt in den Läden ausgehängt werden. Alle anderen Betriebe, die ihre Produkte nicht direkt an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen, wie beispielsweise Lebensmittelhersteller oder weiterverarbeitende Betriebe, veröffentlichen ihr Ergebnis auf ihrer jeweiligen Internetseite.
Ampel-Einstufung nach Risiko-Punkten
Bei den amtlichen Kontrollen vergeben geschulte Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure Risiko-Punkte, die sich an einem festgelegten Katalog orientieren: Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Die Ergebnisse liegen bereits in jeder Kommune vor und werden durch das Kontrollbarometer lediglich für die Kundinnen und Kunden sichtbar gemacht. Es entsteht kein großer Mehraufwand. Die vergebenen Punkte werden mit einem Pfeil über einem Balken in Ampelfarben angezeigt.
Die Ampelfarben entsprechen drei Risiko-Gruppen:
Ab 2020 ist der Aushang des Kontrollbarometers verpflichtend. Dann werden zusätzlich zum aktuellen Ergebnis auch noch die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen angezeigt. Jeder kontrollierte Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von sechs Wochen beantragen.
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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