Gesundheitsgefahr: Behörde warnt vor Do-it-yourself-Gentechnik Baukasten aus den USA

Potenzielle Krankheitserreger im Do-it-yourself-Gentechnik-Baukasten der Firma The Odin

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt vor der Verwendung des Do-it-yourself-Gentechnik-Baukastens „The CRISPR Cas 9 Bacterial Genomic Editing Kit“ der Firma The Odin, USA (www.the-odin.com).

Bakterien der Risikogruppe 2

Das LGL hat in diesem Baukasten potenziell krankheitserregende Bakterien der Risikogruppe 2 nachgewiesen, die darin nicht enthalten sein dürften, darunter Enterococcus faecalis und Klebsiella pneumoniae. Beide Erreger können unter anderem Sepsis, Harn- und Wundinfektionen hervorrufen. Eine mögliche Infektion beim Umgang mit den in dem Baukasten entgegen den Herstellerangaben enthaltenen Krankheitserregern kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist allerdings unwahrscheinlich und eine wirksame medizinische Behandlung im Erkrankungsfall normalerweise gegeben.

Die Einfuhr und der Besitz potenziell krankheitserregender Bakterien (Erreger der Risikogruppe 2) ist ebenso wie deren Aufbewahrung, deren Weitergabe oder das Arbeiten damit gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG) grundsätzlich nur nach Erlaubnis durch die zuständige Behörde gestattet. Sollten Personen ohne eine solche Erlaubnis im Besitz derartiger Baukästen sein, empfiehlt das LGL

Das LGL hat den betroffenen Hersteller bereits entsprechend informiert, weitergehende Maßnahmen werden derzeit von den zuständigen Bundesministerien geprüft.

Der Baukasten ist prinzipiell dafür gedacht, einem Laien mittels eines einfachen Experimentes gentechnische Labormethoden näherzubringen. Nach Herstellerangaben enthält der Baukasten einen für Mensch, Tier und die Umwelt ungefährlichen Escherichia coli-Laborstamm, mit dem ein gefahrloser Umgang ohne eine entsprechende Laborausstattung möglich ist. Stattdessen befand sich in dem Baukasten eine Mischung aus unterschiedlichen, potenziell krankheitserregenden Bakterien.

Die Verwendung derartiger Do-it-yourself-Gentechnik-Baukästen darf gemäß Gentechnikgesetz nur in gentechnischen Anlagen erfolgen, selbst wenn sie keine potenziellen Krankheitserreger enthalten. Weitere Details zum Gentechnikgesetz unter: http://www.stmuv.bayern.de/themen/gentechnik/bayern/diy_kits.htm

Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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