Gesundheitsgefahr – Chrom VI in Trachten Latz-Lederhosen von Country-Line

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Chrom VI Belastung in Latz-Lederhosen von Bessmann des Labels „Country-Line“. Der Meldung zufolge wurde in der knielangen Lederhose mit Latz aus Pakistan ein hoher Wert an Chrom VI (10,6 mg / kg) festgestellt. 

Unsere Empfehlung:
Endverbraucher sollten bereits gekaufte Lederhosen nicht mehr tragen und ggf. dem Handel retournieren

Eine telefonische Anfrage bezüglich einer möglichen Rücknahme wurde bislang nicht beantwortet

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

Übersicht der Meldung im RAPEX – Wochenreport 

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 02 / 2017
Rapex Nummer: A12/0009/17
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Lederhose mit Latz
Marke: Country-Line
Name: unbekannt
Artikelnummer: X-9477, Farbe 63
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode: 76202722
Beschreibung: Knielange Lederhose mit Latz aus dunkelbraunem Leder; Futter: 100% Baumwolle. Probengröße 50
Herkunftsland: Pakistan
Produktrisiko: Die Menge an Chrom (VI) im Leder ist zu hoch (Messwert 10,6 mg / kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend und kann allergische Reaktionen auslösen
Risikoeinstufung: ernst
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts aus dem Markt (Von: Importeur)

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2017. Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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