Mehr Kindergeld, ein höherer Kinderzuschlag und ein steigender Kinder-freibetrag: Das Jahr 2017 bringt ein weiteres Plus bei den familienpolitischen Leistungen. Das Infoportal www.familien-wegweiser.de erklärt die Neuerungen.
Mehr Kindergeld
Eine der wichtigsten Leistungen für Familien steigt: Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2017 um 2 Euro angehoben. Es wird einkommensunabhängig gezahlt und erreicht Familien damit direkt.
Das Kindergeld beträgt jetzt
Zum 1. Januar 2018 steigt das Kindergeld nochmals um 2 Euro pro Monat.
Steigender Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag hat sich zum 1. Januar 2017 um 108 Euro auf jetzt 4.716 Euro pro Jahr erhöht. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommenssteuer. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Eltern günstiger ist. Der Kinder-freibetrag steigt zum 1. Januar 2018 nochmals um weitere 72 Euro auf dann 4.788 Euro pro Jahr.
Höherer Kinderzuschlag
Auch der Kinderzuschlag ist zu Beginn des Jahres 2017 um 10 Euro pro Monat gestiegen. Er beträgt nun maximal 170 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern mit geringem Einkommen. Haben Eltern nicht genug Einkommen für den Bedarf ihrer Kinder, sichert der Kinderzuschlag diesen zusammen mit dem Kindergeld ab. So lässt sich der Bezug von Arbeitslosengeld II vermeiden.
Mehr Unterhaltsvorschuss
Mit dem Unterhaltsvorschuss unterstützt der Staat Alleinerziehende und Kinder, wenn das andere Elternteil nicht oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und ist monatlich wie folgt gestiegen:
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der zum Ziel hat, die Unterhaltsvorschussleistungen auszubauen und für eine unbegrenzte Dauer und bis zur Volljährigkeit von Kindern zu zahlen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird mit den Ländern eine Einigung zur Finanzierung des Ausbaus des Unterhaltsvorschusses, zum Zeitpunkt und der Ausgestaltung des Inkrafttretens sowie zu der genauen Ausgestaltung der inhaltlichen Verbesserungen im Hinblick auf effiziente Verwaltungsabläufe herbeigeführt.
Verbesserter Mutterschutz
Noch in der parlamentarischen Beratung befindet sich ein Gesetzesvorhaben, mit dem ab dem geplanten Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2017 mehr schwangere und stillende Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren sollen. Dieser schließt dann erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen ein und gilt auch für Praktikantinnen, Frauen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten und Frauen in betrieblicher Berufsbildung, im Bundesfreiwilligendienst sowie für Entwicklungshelferinnen. Die nachgeburtliche Schutzfrist verlängert sich von 8 auf 12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und nun auch bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung.
Mutterschutz sichert Frauen vor Kündigungen während der Schwangerschaft und bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs ab und gewährleistet den besonderen Gesundheitsschutz von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz. Während der Schutzfristen – 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt – dürfen Arbeitgeber diese nicht beschäftigen. Das Mutterschaftsgeld sichert Frauen in dieser Zeit finanziell ab.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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