Gesundheitsgefahr – Quecksilber in LCD Wecker „Flip“ von Lexon
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Quecksilberbelastung in dem LCD Wecker „Flip“ von Lexon.
Hintergrundinfos
Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall, das bereits bei Zimmertemperatur Dämpfe abgibt. Bei der Aufnahme über den Verdauungstrakt ist reines metallisches Quecksilber vergleichsweise ungefährlich, eingeatmete Dämpfe wirken aber stark toxisch.
Durch seine elektrische Leitfähigkeit und die sehr hohe Oberflächenspannung (0,476 N/m bei 20 °C) ist Quecksilber ideal für die Anwendung als Kontaktwerkstoff in den früher verwendeten Quecksilberschaltern. Wegen der Problematik bei der Entsorgung von Elektronikschrott ist seit dem Jahr 2005 in der EU („RoHS“-Richtlinie) der Einsatz von Quecksilber in Schaltern für die meisten Anwendungsgebiete untersagt. (Quelle: wikipedia.de)
Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 51
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 51 / 2016 |
Rapex Nummer: | A12/1752/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Elektrische Geräte und Ausrüstungen |
Produkt: | LCD Wecker |
Marke: | LEXON |
Name: | Flip |
Artikelnummer: | LR130 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 3660491119437 |
Beschreibung: | Elektronischer Wecker mit Flip-Funktion |
Herkunftsland: | Frankreich |
Produktrisiko: | Der Neigungsschalter enthält Quecksilber (Messwert: ca. 10 μL). Das Produkt erfüllt nicht die Anforderungen der Richtlinie 2011/65 / EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS 2). |
Risikoeinstufung: | ernst |
Weiteres: | unbekannt |
Maßnahmen: | Rücknahme des Produkts aus dem Markt (Von: Einzelhändler) |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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