Verbraucher

Tipps und Hinweise für den Weihnachtseinkauf von Spielzeugen – Untersuchungsergebnis vorgestellt

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit: Zu beliebten Geschenken zum Weihnachtsfest gehört natürlich Spielzeug, doch seine Qualität ist nicht immer einwandfrei. Deshalb raten NRW Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und Arbeitsminister Rainer Schmeltzer dazu, Spielzeug vor dem Kauf genau zu prüfen und einige einfache Tipps und Hinweise zu beachten: „Spielzeug muss vor allem eins sein: kindgerecht, sicher und schadstofffrei. Schauen Sie sich das Spielzeug im Laden genau an und lassen Sie es sich notfalls auspacken“, betonen beide Minister.

Minister Remmel und Schmeltzer: „Spielzeug muss sicher und schadstoffarm sein“

Diesen Aufruf untermauern Johannes Remmel und Rainer Schmeltzer mit Erkenntnissen aus einer gemeinsamen Aktion des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung (LIA.NRW), den Bezirksregierungen, den Lebensmittelüberwachungsämtern und den Chemischen Untersuchungsämtern in Nordrhein-Westfalen: 40 Stichproben von Spielzeugen verschiedener Kategorien für Kleinkinder bis 36 Monate wurden sowohl mechanisch-physikalisch als auch chemisch untersucht. Darunter waren Produkte von Markenherstellern ebenso wie von Billiganbietern, also vom 50-Cent- bis zum 50-Euro-Artikel.

Die Ergebnisse: Fünf der 40 Spielzeuge mussten wegen ablösbarer und verschluckbarer Kleinteile beanstandet werden. Bei einem Produkt wurde ein verbotener Stoff nachgewiesen. Rund die Hälfte der Spielzeuge wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.

Die Minister empfehlen: „Eine Beratung ist wichtig, um sich umfassend über Qualität und Sicherheit zu informieren. Billiges Spielzeug hält häufig die Qualitätsstandards nicht ein.“ Sollte einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein Spielzeug auffallen, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte das dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt oder der Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung umgehend gemeldet werden.

Die NRW-Landesregierung setzt sich seit längerem für eine Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie ein. Minister Remmel, der für den Verbraucherschutz und diese Bedarfsgegenstände zuständig ist, wiederholt seine Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik bei schädlichen Weichmachern und anderen gefährlichen Stoffen im Spielzeug: „Es kann nicht angehen, dass Spielzeuge in Deutschland verkauft werden, die eine höhere Belastung mit Schadstoffen enthalten als Autoreifen.“ Minister Schmeltzer, der für Produktsicherheit zuständig ist, ergänzt: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH verbietet schon jetzt viele gefährliche Chemikalien. Wir setzen uns gemeinsam auf nationaler und europäischer Ebene für die Aufnahme weiterer Verbote ein – nicht nur bei Spielzeug.“

Tipps und Hinweise zur Spielzeugsicherheit

Kennzeichnung:
Eltern sollten auf die Altersangaben achten. Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, weil es beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gekennzeichnet sein. Eine weitere wichtige Angabe auf der Verpackung ist das CE- Zeichen. Es gibt Auskunft darüber, dass dieses Produkt den europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügt. Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und der Hersteller oder Händler mit seiner Anschrift angegeben sein.

Gütesiegel:
Achten Sie beim Kauf auf das freiwillige GS-Zeichen. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte, die zum Beispiel für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind beim GS-Zeichen deutlich niedriger als die gültigen Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie.

Geruch:
Hände weg von Spielzeug mit unangenehmem Geruch. Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien. Auch Spielzeuge mit Duftstoffen sollten eher gemieden werden; da einige Duftstoffe Allergien auslösen können.

Kunststoff:
Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten.

Verarbeitung:
Prüfen Sie, ob das Spielzeug stabil ist. Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen.

Lackierte Oberflächen:
Vor dem Kauf sollte ein einfacher „Reibetest“ gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert sie ab, sollte vom Kauf abgesehen werden.

Second-Hand-Spielzeug:
Gebrauchtes Spielzeug ist häufig schadstoffärmer, da vor allem flüchtige Schadstoffe kaum noch vorhanden sind. Auch hier sollte wieder auf Qualität geachtet und mit allen Sinnen getestet werden.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Schon älter aber immer aktuell

Viralvideo zu giftigem Spielzeug

Das Viralvideo ist 30 Sekunden lang und wurde vom Frankfurter Konzeptbüro nutcracker konzipiert und produziert

Nutcracker engagiert sich für ein „giftfreies Weihnachten“ – Women in Europe for a Common Future (WECF) warnt mit einem Viralvideo vor giftigem Spielzeug – www.safe-toys.eu

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Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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