Schwangerschaft & Baby

Herzfehler beim ungeborenen Kind erkennen: Ultraschall hilft Risiken zu minimieren

Berlin/ Leipzig Oktober 2016 – Eines von hundert Kindern in Deutschland kommt mit einem Herzfehler zur Welt. Eine Fehlbildung kann heute bereits während der Schwangerschaft mit einer speziellen Ultraschalluntersuchung erkannt werden. Ultraschallexperten erklären auf einer Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) am 27. Oktober 2016, wann die Untersuchung sinnvoll ist. Anlass der Pressekonferenz ist das 40. Dreiländertreffen der DEGUM, ÖGUM und SGUM, das vom 26. bis 29. Oktober in Leipzig stattfindet.

In Deutschland kommen jedes Jahr etwa 6.000 Kinder mit einem Herzfehler zur Welt. Diese können die Funktion des Herzens in unterschiedlicher Weise beeinträchtigen. Häufig liegen als Ursache der Funktionsbeeinträchtigung des Herzens Defekte beziehungsweise Öffnungen zwischen den Herzkammern (Vorhof- oder Septumdefekt) oder Defekte an den Herzklappen selbst vor, wodurch das Herz insgesamt seinen Aufgaben nicht mehr gerecht wird. So können schwerwiegende Herzfehler dazu führen, dass sich Blut aus Lungen- und Körperkreislauf vermischt und dadurch der Körper mit sauerstoffarmem Blut versorgt wird.

Viele angeborene Herzfehler sind Folge eines Chromosomenfehlers. „Jedes zweite Kind mit Down-Syndrom hat einen Vorhof- oder Septumdefekt“, erläutert Professor Dr. med. Renaldo Faber vom Zentrum für Pränatale Medizin in Leipzig. „Herzfehler können aber auch durch Medikamente ausgelöst werden, die etwa zur Vorbeugung von epileptischen Anfällen verordnet werden“, fügt der Experte hinzu. Ein weiterer Risikofaktor seien bestimmte Erkrankungen der Mutter, wie beispielsweise Typ-1-Diabetes oder Autoimmunerkrankungen, bei denen das Immunsystem Teile des eigenen Körpers mit Antikörpern angreift. Zudem könnten Herzfehler auch vererbt werden. Daher sei eine spezielle Untersuchung beim werdenden Kind nötig, wenn die Schwangere oder der Kindsvater selbst einen Herzfehler haben.

Einige Herzfehler werden bei der Routineuntersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge erkannt. „Die Trefferrate beim Frauenarzt liegt jedoch bei nur etwa 25 bis 30 Prozent“, sagt Professor Faber. Spezialisten würden dagegen bis zu 95 Prozent aller Herzfehler erkennen. „Eine Spezialuntersuchung ist immer erforderlich, wenn der Frauenarzt etwas Auffälliges entdeckt, beispielweise Unregelmäßigkeiten beim Herzschlag des Kindes“, sagt Professor Faber.

Für eine Herzuntersuchung beim ungeborenen Kind nutzen Ultraschallexperten ein spezielles Gerät, das es dem Arzt ermöglicht, alle vier Herzkammern sowie die zu- und abführenden Gefäße zu kontrollieren. „Die Untersuchung ermöglicht uns eine frühzeitige Risikoabschätzung“, erklärt Professor Faber. Sollte ein Herzfehler diagnostiziert werden, müssen die Experten einschätzen, wie schwerwiegend dieser ist, ob das Kind kurz nach der Geburt operiert werden muss, oder ob die Korrektur auf ein späteres Lebensalter verschoben werden kann. Das Ergebnis dieser Ultraschalluntersuchung sei auch wichtig, um die Geburt optimal zu planen und gegebenenfalls bestimmte Vorsichtsmaßnahmen für die Geburt vorzubereiten“, erläutert Faber.

Die Ergebnisse von Ultraschalluntersuchungen hängen in einem hohen Maße von der Erfahrung und der Ausbildung der Ärzte ab. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) vermittelt Ärzten Fortbildungen und zertifiziert deren Ergebnisse. Es gibt drei Zertifizierungsgrade. Ärzte, die spezielle vorgeburtliche Untersuchungen durchführen, sollten über ein Zertifikat der Stufe II oder III verfügen. Wann die Untersuchung durch einen Ultraschallspezialisten notwendig ist, diskutieren Experten der DEGUM auf der Pressekonferenz im Rahmen des 40. Dreiländertreffens der DEGUM, ÖGUM und SGUM am 27. Oktober 2016 in Leipzig.

Quelle:
http://www.dhm.mhn.de/shared/data/pdf/angeborene_herzfehler.pdf

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM):
www.degum.de/

40. Dreiländertreffen von DEGUM, ÖGUM und SGUM
www.ultrasound2016.org

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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