Achtung Eltern: Erstickungsgefahr bei Strand-Spielzeug-Set von ZEEMAN

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über verschluckbare Kleinteile bei diesem Strand-Spielzeug-Set von ZEEMAN. Demnach können etwa von der Harke kleine Teile abbrechen und eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder bedeuten, wenn diese verschluckt werden.

Diese Spielzeug-Sets wurden bis Juni 2016 in verschiedenen Farben in einem Netz über ZEEMAN Filialen verkauft. Vor allem in Norddeutschland ist ZEEMAN mit vielen Filialen vertreten

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 31 vom 05.08.2016

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 31 / 2016
Rapex Nummer: A12/0927/16
meldender Mitgliedsstaat: Frankreich
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Strand-Spielzeug-Set
Marke: ZEEMAN
Name: Strand-Spielzeug-Set
Artikelnummer: unbekannt
Lot- oder Chargennummer: Batch 55899
Barcode / EAN / GTIN: 8711197558992
Beschreibung: Strand-Spielzeug-Set mit Wasserrad und Harke, verkauft in verschiedenen Farben, für Kinder ab 1 Jahr und älter
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Kleinteile (zum Beispiel eine Zinke des Rechens) können sich lösen. Ein kleines Kind kann sich diese in den Mund stecken und verschlucken. 
Weiteres: Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie und der entsprechenden europäischen Norm EN 71-1
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Händler)

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2016 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

Weitere Artikel zum Thema
[thumb_list num=“1″ cats=“14″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „rückruf“ exclude_current_post = „true“ number = „10“]