Sieht aus wie Kakao, riecht wie Kakao, eine Vergiftung wäre die Folge. Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor potentieller Verwechslungsgefahr bei diesem Liquid für E-Zigaretten. Außerdem werden Kennzeichnungsmängel beanstandet.
Vor allem für Kinder dürfte es hier sehr schnell zu einer Verwechslung kommen, denn die Verpackung, wie auch der Geruch hat gerade für Kinder eindeutig eine anderere Bedeutung. Das Liquid ist auch hierzulande erhältlich
Grundsätzlich sollten Liquids für E-Zigaretten immer so aufbewahrt werden, dass Kinder diese auf keinen Fall erreichen können!
Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 31 / 2016 |
Rapex Nummer: | A12/0929/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Italien |
Kategorie: | chemische Produkte |
Produkt: | Liquid für E-Zigaretten |
Marke: | Quickie |
Name: | Milk and Chocolate |
Typ: | 6 mg Nikotin |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Liquid für E-Zigaretten. Außenverpackung: ein Behälter aus gelbem Kunststoff mit einem Klebeetikett. Innen gibt es eine Flasche mit Flüssigkeit für elektronische Zigaretten, sowie zwei Flaschen, die leer sind |
Herkunftsland: | United States |
Produktrisiko: | Das Produkt enthält Nikotin was jedoch nicht ausreichend auf dem Etikett angegeben ist. Die Flasche mit dem Gemisch hat kein ausreichendes Etikett; Daher hat der Benutzer keine Informationen zu den entstehenden Gefahren, wenn das Produkt in Kontakt mit der Haut kommt, oder wenn es eingenommen wird. Darüber hinaus kann das Produkt irreführend für die Verbraucher sein, da es sich auf ein Getränk bezieht – sowohl hinsichtlich der Verpackung als auch in Bezug auf die organoleptischen Eigenschaften, das heißt intensives Aroma von Kakao. |
Weiteres: | Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen (CLP) und den Anforderungen der Richtlinie 87/357/EEC Es besteht verwechslungsgefahr und somit eine Gefährdung für die Gesundheit oder Sicherheit von Verbrauchern |
Maßnahmen: | Behördliches Verbot der Vermarktung sowie Begleitmaßnahmen |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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