Verbraucher

Widerrufsrecht: Kleidertauschbörse Zamaro lenkt nach Abmahnung ein

Über das Online-Portal Zamaro können Verbraucher Secondhand-Kleidung untereinander tauschen. Das Unternehmen wirbt mit einer kostenlosen 7-tägigen Test-Mitgliedschaft, die nach Ablauf automatisch in eine kostenpflichtige 24-wöchige Plus-Mitgliedschaft zum Preis von 384 Euro übergeht. Wollten Kunden ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen, erklärte Zamaro das Widerrufsrecht für erloschen und zog Geld vom Konto der Betroffenen ein.

Dem hat die Verbraucherzentrale Hamburg nun mit einer Unterlassungserklärung einen Riegel vorgeschoben. Nutzer des Portals sollten zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern.

Nach einer Abmahnung durch die Hamburger Verbraucherschützer hat sich Zamaro verpflichtet, „gegenüber Verbrauchern, die ihre auf den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages gerichtete Willenserklärung fristgerecht widerrufen haben, zu behaupten, das Widerrufsrecht sei vorzeitig erloschen“. Die Kleidertauschbörse hatte das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht gegenüber ihren Kunden damit begründet, dass man „sofort und ohne Verzögerung mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen und die Dienstleistung des Test-Vertrags vollständig erbracht“ habe. „Doch ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts aufgrund einer vollständig erbrachten Leistung ist im Falle von Zamaro gar nicht möglich“, meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn bei der Test-Mitgliedschaft und der anschließenden Plus-Mitgliedschaft handele es sich um einen einheitlichen Vertrag. Die Leistung sei daher erst dann vollständig erbracht, wenn der Verbraucher während der gesamten Vertragslaufzeit von 24 Wochen und 7 Tagen die Möglichkeit hatte, die Vorteile der Mitgliedschaft zu nutzen.

„Zamaro hat nun endlich eingesehen, dass sich das Gesetz nicht nach Belieben zurechtbiegen lässt“, freut sich Rehberg. Sie empfiehlt Kunden des Portals, die trotz fristgerechten Widerrufs ungewollt für eine Plus-Mitgliedschaft zur Kasse gebeten wurden, sich bereits gezahlte Beiträge erstatten zu lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält hierfür auf ihrer Internetseite www.vzhh.de einen Musterbrief (Abruf 0,90 Euro) bereit.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Internet: www.vzhh.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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