Gesundheitsgefahr! Krebserregende PAK in Spielzeugauto von „Kids Fun“
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über eine hohe Konzentration krebserregender polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAH) in den Reifen des Spielzeugautos der Marke „Kids Fun“.
Seit Ende 2015 dürfen in der EU Verbraucherprodukte nur noch 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK enthalten. Bei Spielzeug und Babyartikeln gilt ein Grenzwert von 0,5 mg/kg. Die hier gemessenen Konzetrationen reichen von 9-179 mg / kg!!
Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserzeugend (z. B. Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs sowie Magen- und Darmkrebs bzw. Blasenkrebs). Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht.
Wir empfehlen Eltern dringend, eventuell vorhandene Fahrzeuge sofort aus dem Kinderzimmer zu entfernen und mit Hinweis auf diese Meldung im Handel zurückzugeben, bzw. zu entsorgen!
Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 28 vom 15.07.2016
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 28 / 2016 |
Rapex Nummer: | A12/0857/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Spielzeug Auto |
Marke: | Kids Fun |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | Art. n° 8372 |
Lot- oder Chargennummer: | batch 2015-3 |
Barcode / EAN / GTIN: | 8717154283723 |
Beschreibung: | Spielzeugauto aus farbigem Kunststoff mit schwarzen Gummireifen. Keine Verpackung (verschiedene Farben) |
Herkunftsland: | Hong Kong |
Produktrisiko: | Die Reifen des Spielzeugautos enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH) in einer Konzentrationen von 9-179 mg / kg. Diese PAKs sind krebserregend. Diesen kann das Kind ausgesetzt werden, wenn die Reifen in direkten und länger andauernden oder sich wiederholenden Kontakt mit der Haut oder den Mund kommen |
Weiteres: | Gemäß der REACH-Verordnung sind diese PAKs in Spielzeug verboten |
Maßnahmen: | Rücknahme des Produkts vom Markt (Von: Einzelhändler) |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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