Rückrufe Ausstattung Baby & Kind

Verkaufsverbot: Rapex warnt vor Quetschgefahr bei Laufstall von „Baby Vivo“

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über Einklemmgefahr bei diesem Kinderlaufstall der Marke „Baby Vivo“. Der Laufstall war über den Handel erhältlich, wurde und wird teilweise noch immer über diverse Onlineanbieter verkauft!

Wir empfehlen Eltern, den Laufstall, sofern vorhanden, nicht weiters zu benutzen und bei den jeweiligen Händlern mit Hinweis auf diese Rapex-Meldung zu reklamieren.

ACHTUNG: Der Händler bietet diesen Laufstall zum Zeitpunkt unserer Veröffentlichung noch immer über den Onlineshop an!

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 25 vom 24.06.2016

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 25 / 2016
Rapex Nummer: A11/0061/16
meldender Mitgliedsstaat: Tschechische Republik
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung 
Produkt: Baby Vivo Laufgitter klappbar 7.2m mit Tür
Marke: Baby Vivo
Name: unbekannt
Artikelnummer: SL 130B
Lot- oder Chargennummer: Product-ID: 34534523
Barcode / EAN / GTIN: 4260196240253
Beschreibung: Kinder Holzlaufstall, 8-teilig mit Tür. Kartonverpackung
Herkunftsland: Deutschland
Produktrisiko: Beim Öffnen des Gatters können sich Kinder ihre Finger zwischen beweglichen Teilen einklemmen. 
Weiteres: Produkt entspricht nicht der europäischen Norm EN 12227 
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen: Verkaufsverbot und Begleitmaßnahmen 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2016 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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