VW-Abgasskandal: Rückruf des Passat – erneute Manipulation bei Softwareupdate?
Düsseldorfer Anwälte halten die Rückrufaktion des VW-Konzerns für eine erneute Mogelpackung. Nach Ansicht der Kanzlei Rogert & Ulbrich ist es technisch ausgeschlossen, durch ein Softwareupdate gleichzeitig das Problem des erhöhten NOx-Ausstoßes in den Griff zu bekommen und gleichzeitig den CO2-Ausstoß, den Verbrauch und die Rußpartikelemission nicht nachteilig zu verändern, ohne eine erhebliche technische Veränderung durch zusätzliche Einspritzung von AdBlue oder vergleichbaren Produkten vorzunehmen. Die Anwälte sind daher sehr verwundert über die offenbar erfolgte Genehmigung des Rückrufs bezüglich des VW Passat, da es bislang immer hieß, sie sei nicht möglich, weil der Kraftstoffverbrauch durch den Eingriff steige, wodurch zwangsläufig auch der CO2-Wert höher werde. Die Anwälte haben daher an das Kraftfahrt-Bundesamt geschrieben und die Veröffentlichung der Testdaten verlangt, die zur Genehmigung geführt haben.
Der Fahrzeugmangel besteht nicht nur in der Verwendung der Manipulationssoftware, die für den Rollenprüfstand entwickelt wurde, sondern auch darin, dass die gesetzlichen Grenzwerte beim Normalbetrieb des Fahrzeuges nicht eingehalten werden. Hierzu ordnet § 38 Abs. 1 BImschG an, dass alle Kraftfahrzeuge bei normalem Betrieb auf der Straße die gesetzlichen Grenzwerte einhalten müssen. Für Euro 5-Fahrzeuge gilt ein NOX-Grenzwert von 230 mg/km. Bei Euro 6 – Fahrzeugen darf der NOX-Wert 80 mg/km nicht überschreiten. Eine behördliche Freiheit, hiervon abweichen zu dürfen besteht nicht, da das Wort „müssen“ im Gesetzeswortlaut jedem Juristen verdeutlicht, dass der Behörde in Bezug auf diese Frage kein Ermessen zusteht.
Die Volkswagen AG behauptet nun, dass es ihr gelungen sei, für den EA 189 Motorentyp ein Softwareupdate für den Amarok, den Golf und den Passat zu entwickeln, das nunmehr das erreicht, wozu Entwicklungsingenieure bei der Volkswagen AG die letzten 10 Jahre nicht in der Lage gewesen seien. Auch in den USA hatte Volkswagen bereits den Versuch unternommen, der EPA ein Softwareupdate zu verkaufen. Die EPA entdeckte schnell, dass die Software nichts erreichte, sondern vielmehr als erneute Täuschung von VW geplant war. Der Einsatz eines „Placebos“ sollte alle beruhigen und nun in trügerischer Sicherheit wiegen, dass ab jetzt alles in Ordnung sei. Die U.S.-amerikanischen Behörden haben diesen erneuten Betrugsversuch nicht geduldet und öffentlich gemacht. Nun verkauft die Volkswagen AG offensichtlich das, was in den USA misslungen war, dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium als Innovation. Ohne die Fahrzeuge Langzeittests zu unterziehen und ohne zu veröffentlichen, wie nun plötzlich sämtliche Fahrzeuge sauber werden sollen, winken das Bundesverkehrsministerium und das Kraftfahrt-Bundesamt alles durch, was von VW vorgelegt wird.
Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat daher selbst technisch fachkundigen Rat eines Motorentwicklungsingenieurs eingeholt und es liegt eine Doktorarbeit zu diesem Thema von Dipl.-Ing. Sebastian Paul Wenzel zum Thema „Modellierung der Ruß-und NOX-Emissionen des Dieselmotors“ aus dem Jahr 2006 vor. Danach läßt sich mit dem angekündigten Softwareupdate keinesfalls erreichen, dass die betroffenen Fahrzeuge sauber werden und im normalen Fahrbetrieb die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.
Weiterhin spricht für die Annahme einer weiteren Manipulation, dass VW für die Wirkung der Rückrufmaßnahme keine Garantien abgibt und die Maßnahme juristisch so vorbereitet, dass keine neue Gewährleistungsfristen ausgelöst werden. Der Rückruf wird als freiwillige Maßnahme anzusehen sein, damit keine neuen Gewährleistungsfristen ausgelöst werden. Wenn alles so problemlos funktionieren soll, warum möchten VW und seine Vertragshändler dann für den Rückruf nicht über Garantien oder neu ausgelöste Gewährleistungsfristen haften?
Quelle: Prof. Dr. Marco Rogert Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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