Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Rotem Reis
Nahrungsergänzungsmittel mit Rotem Reis, auch Rotschimmelreis genannt, sollen laut Hersteller einen normalen Cholesterinspiegel begünstigen. Diese Mittel enthalten einen Wirkstoff, der mit dem rezeptpflichtigen Cholesterinsenker Lovastatin identisch ist. Laut Werbeaussagen einiger Anbieter sollen Rote-Reis-Produkte jedoch – im Gegensatz zu den Arzneimitteln – gar keine oder nur abgeschwächte unerwünschte Effekte haben. Das ist eine bei Nahrungsergänzungsmitteln leider häufig zu findende Irreführung von Verbrauchern. Gute Pillen – Schlechte Pillen weist auf die Gefahren der Wirkstoff-Überdosierung sowie auf Defizite beim Verbraucherschutz durch die Überwachungsbehörden hin.
Rotschimmelreis ist keine eigene Reissorte, sondern wird aus gewöhnlichem Reis mithilfe bestimmter Schimmelpilzstämme hergestellt und – auch über das Internet – als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Werbende Begriffe wie „rein natürlich“ sollen Harmlosigkeit und Unbedenklichkeit signalisieren. Roter Reis enthält jedoch den Stoff Monacolin K, der mit dem verschreibungspflichtigen cholesterinsenkenden Medikament Lovastatin identisch ist. Zudem enthält Roter Reis produktionsbedingt weitere, zum Teil ähnlich wirkende Stoffe (aktive Monacoline).
Das Dosierungsdilemma: Nahrungsergänzungsmittel mit Rotem Reis enthalten je nach Anbieter pro Kapsel bis zu 18 mg Monacolin K sowie andere aktive Monacoline. Wer neben solchen Produkten zusätzlich ein cholesterinsenkendes Arzneimittel einnimmt, kann schnell bei einer gefährlichen Überdosierung landen. Doch auf Packungen von Rote-Reis-Produkten fehlen zum Teil entsprechende Warnhinweise, die Kaufwilligen klarmachen, dass Monacolin K mit dem Arzneimittelwirkstoff Lovastatin identisch ist und dass mit dessen unerwünschten Wirkungen (u.a Schäden an Muskeln und Nieren) oder schwerwiegenden Wechselwirkungen mit Arzneimitteln zu rechnen ist.
Das Verbraucherschutzdilemma: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel. Eine gemeinsame Expertenkommission von Bundesinstitut für Verbraucherschutz (BVL) und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bewertete Monacolin-K-Produkte mit einem Wirkstoffgehalt von 5 mg pro Tag und mehr kürzlich als Arzneimittel. Solche Produkte dürften auch nach unserer Einschätzung nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden und – solange sie keine Zulassung als Arzneimittel haben – nicht angepriesen werden. Dies hat zunächst jedoch keine Konsequenzen. Denn für ein Verbot von Nahrungsergänzungsmitteln sind hierzulande die Lebensmittelüberwachungen und nicht die Arzneimittelüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer zuständig. Warum das dadurch erforderliche Prozedere einem gigantischen Behördenbeschäftigungsprogramm gleichkommt, beschreibt Gute Pillen – Schlechte Pillen in der aktuellen Ausgabe.
Weiteres zum Rotschimmelreis finden Sie ebenfalls im Originalartikel der Ausgabe GPSP 3/2016
Quelle: Gute Pillen – Schlechte Pillen
Internet: http://www.gutepillen-schlechtepillen.de
Bild: By FotoosVanRobin (Flickr: Red yeast rice) [CC BY-SA 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons
Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0
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