Kindersicherheit

Abc-Schützen nicht mit dem Rad zur Schule schicken

Rund ein Viertel aller 2014 im Straßenverkehr verunglückten Kinder unter neun Jahren waren Radfahrer. Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung in der 3. oder 4. Klasse mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Die dabei gelernten Verhaltensregeln sollten Eltern immer wieder in der Praxis überprüfen.

Bis zum 8. Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren – Bild: Quelle: ADAC

ADAC: Jüngere Kinder können Gefahren nur schwer erkennen

Tatsächlich haben vor allem jüngere Kinder Schwierigkeiten, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen. Zum einen sind die körperlichen Voraussetzungen wie Seh- und Hörvermögen eingeschränkt. Zum anderen fällt es ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Auch ist ihre Reaktionszeit länger. Kinder lernen frühestens mit acht Jahren, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie Fahrtrichtung und Umfeld im Blick haben.

Auch deshalb müssen Kinder bis zum Alter von acht Jahren mit dem Rad den Gehweg benutzen. Zwischen acht und zehn Jahren dürfen sie sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Straße fahren. Erst danach sind sie verpflichtet, auf der Straße zu radeln.

Die ADAC-Fahrradturniere bieten nach der schulischen Radfahrausbildung einen geeigneten Rahmen, um den sicheren Umgang mit dem Rad im Straßenverkehr zu verbessern. Auf einem Parcours üben die Kinder spielerisch wichtige Fahrtechniken. Schulen können die Fahrradturniere über die ADAC-Regionalclubs bundesweit kostenlos buchen.

Mit der Verkehrsinitiative 2016 „Für einen sicheren Schulweg!“ will der ADAC in diesem Jahr einen Beitrag leisten, die Unfallzahlen bei Kindern zu senken. Ziel der Initiative ist es, Eltern und Kinder über die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu informieren.

Quelle: ADAC e.V.
Internet: www.adac.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


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