Gesundheitsgefahr: Hoher Bleianteil in Schmuckanhängern (Charms) von Xenos
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über hohe Bleibelastung in Schmuckanhängern (Charms) von Xenos.
Wir empfehlen Verbrauchern, die solche Charms gekauft haben, diese umgehend zu entsorgen, oder dem Handel zurückzubringen
Infobox Blei
Blei reichert sich selbst bei Aufnahme kleinster Mengen, die über einen längeren Zeitraum stetig eingenommen werden, im Körper an, da es sich z. B. in Knochen eingelagert und nur sehr langsam wieder ausgeschieden wird. Blei kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen, die sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung und Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur zeigt. Bleivergiftungen sind besonders für Kinder und Schwangere gefährlich. Es kann auch Fruchtschäden und Zeugungsunfähigkeit bewirken. Im Extremfall kann die Bleivergiftung zum Tod führen.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 18 vom 06.05.2016
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 18 / 2016 |
Rapex Nummer: | A12/0556/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Schmuck |
Produkt: | Charms |
Marke: | Xenos |
Name: | unbekannt |
Artikelnummer: | Art. No. 398.098 |
Lot- oder Chargennummer: | unbekannt |
Barcode / EAN / GTIN: | 8716963498113 |
Beschreibung: | Kunststoff-Box mit 14 Metallcharmes : acht einfache, sphärisch, hohl und ohne Verzierungen; sechs mit einer komplexeren Struktur (eines ohne Verzierungen, eine mit drei weißen wulstförmigen Ornamenten und vier mit rot-violetten Strass-Steinen) |
Herkunftsland: | China |
Produktrisiko: | Die Charms enthalten Blei (Messwert bis zu 95% Gewichtsanteil). Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit. |
Weiteres: | Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung |
Maßnahmen: | Verkaufsverbot und alle Begleitmaßnahmen (Von: Einzelhändler) |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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