Categories: Verbraucher

Abgasmessungen: Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Mit den Untersuchungsergebnissen von 53 in Deutschland besonders beliebten Dieselfahrzeugen steht seit vergangenen Freitag offiziell fest, nicht nur VW-Fahrzeuge sondern Pkw verschiedenster anderer Hersteller überschreiten die Stickoxidgrenzwerte im Realbetrieb um ein Mehrfaches. Was bedeutet das für die Halter von Dieselfahrzeugen? Der ökologische Verkehrsclub VCD bringt Licht ins Dunkel und erläutert die möglichen Konsequenzen aus Verbrauchersicht.

Was wurde untersucht?

Die Untersuchungskommission im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums sollte prüfen, ob neben Volkswagen weitere Fahrzeughersteller eine unerlaubte Abschaltungsvorrichtung bei der Abgasreinigung verwenden. 53 Diesel-Pkw wurden dafür im Labor als auch auf der Straße getestet. Entsprechend den ermittelten Stickoxidwerten, wurden die Fahrzeuge in drei Gruppen eingeteilt. In Gruppe I befinden sich 27 Fahrzeuge, die entweder ein unauffälliges Verhalten oder einen erhöhten Stickoxidausstoß aufweisen, der jedoch technisch plausibel durch den Hersteller begründet werden konnte. Diese Fahrzeuge werden als regelkonform eingestuft. In Gruppe II befinden sich die Fahrzeuge, bei denen die Hersteller keine ausreichenden Erklärungen für die überhöhten Realemissionen abgeben konnten. Das betrifft 22 Fahrzeugmodelle. Fahrzeuge von VW, insgesamt vier Modelle, mit bereits festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen bilden die Gruppe III.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Modelle mit Auffälligkeiten, die nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) technisch nicht ausreichend erklärbar sind:

– Alfa-Romeo Giulietta 2.0 (Euro 5)
– Audi A6 3.0 (Euro 5)
– Chevrolet Cruze 2.0 (Euro 5)
– Dacia Sandero 1.5 (Euro 6)
– Fiat Ducato 3.0 (Euro 5)
– Ford C-Max 1.5 (Euro 6)
– Ford C-Max 2.0 (Euro 6)
– Hyundai ix35 2.0 (Euro 5)
– Hyundai i20 1.1 (Euro 6)
– Jaguar XE 2.0 (Euro 6)
– Jeep Cherokee 2.0 (Euro 5)
– Range Rover 3.0 (Euro 5)
– Mercedes V250 2.1 (Euro 6)
– Nissan Navara 2.5 (Euro 5)
– Opel Insignia 2.0 (Euro 6)
– Opel Zafira 1.6 (Euro 6)
– Porsche Macan 3.0 (Euro 6)
– Renault Kadjar 1.6 (Euro 6)
– Renault Kadjar 1.5 (Euro 6)
– Suzuki Vitara 1.6 (Euro 6)
– VW Amarok 2.0 (Euro 5)
– VW Crafter 2.0 (Euro 5)

Dazu kommen die vier schon seit dem Herbst bekannten Diesel-Modelle von VW, die vom KBA nochmals überprüft wurden:

– VW Beetle 2.0 (Euro 5)
– VW Golf Plus 1.6 (Euro 5)
– VW Passat 2.0 (Euro 5)
– VW Polo 1.2 (Euro 5)

Was geschieht mit den betroffenen Fahrzeugen?

Die deutschen Hersteller Audi, Mercedes-Benz, Opel, Porsche und VW haben bereits mit dem Bundesverkehrsministerium einen freiwilligen Rückruf vereinbart, bei dem die entsprechenden Modelle modifiziert werden sollen. Auch bei den Modellen ausländischer Hersteller könnten ähnliche Aktionen folgen, sofern die zuständigen Zulassungsbehörden dies anordnen. Kommt es zudem auch in den anderen EU-Ländern zu Tests, ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Modelle mit erhöhtem Stickoxidausstoß identifiziert werden. Bei der KBA-Untersuchung wurden längst nicht alle verfügbaren Motorisierungen oder gar Typen geprüft.

Was kommt auf die Verbraucher zu und was können sie einfordern?

Die Fahrzeughalter werden in der Regel vom Hersteller informiert, ob ihr Fahrzeug von der angekündigten „Serviceaktion“ betroffen ist und wann das Fahrzeug in die Werkstatt kann, damit die Abgasnachbehandlung wieder vollumfänglich funktioniert. Nach der Serviceaktion darf das Fahrzeug keine Mängel aufweisen, wie z.B. einen erhöhten Kraftstoffverbrauch. Dies hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung sicherzustellen.

Im Falle reparaturbedingter Nutzungsausfälle müssen Hersteller eine Kompensation und im Falle nicht behebbarer Mängel Schadensersatz leisten.

Für den VCD steht fest, die Verfehlungen der Automobilindustrie dürfen nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden. Die Hersteller müssen sich ihrer Verantwortung stellen und für alle möglichen entstehenden Kosten aufkommen. Sollten diese über das derzeit geltende Recht hinausgehen, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

Quelle: VCD Verkehrsclub Deutschland e.V.
Internet: https://www.vcd.org

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0


[thumb_list num=“1″ cats=“578″ offset=“1″][posts-by-tag tags = „Abgas-Manipulationen“ exclude_current_post = „true“ number = „10“ ]

Recent Posts

Lenas Hof: Tierische Geschichten über das Zusammenleben

Neue Vorschul-Animationsserie ab 4. Februar 2025 bei KiKA In der neuen Animationsserie für Vorschulkinder erleben…

2 Tagen ago

Braten- und Fonduefett gehört in den Hausmüll

An den Weihnachtsfeiertagen kommen in vielen Haushalten Gerichte auf den Tisch, für deren Zubereitung jede…

3 Tagen ago

ÖKO-TEST findet Mineralöl in veganem Käse – Fünf Produkte „ungenügend“

Vegane Ersatzprodukte sind immer gefragter – nicht nur bei Veganerinnen und Veganern. Die Ergebnisse im…

3 Tagen ago

Urlaub in den Niederlanden – hier gibt’s was zu entdecken

Die Niederlande sind bekannt für die flache, radfahrerfreundliche Landschaft, die endlose Sandstrände, unzählige Kanäle und…

3 Tagen ago

Geschenke umtauschen? Nicht immer möglich!

Diese Rechte haben Verbraucher:innen beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken. Der Wollpullover hat die falsche Größe, das…

3 Tagen ago

Warnung zu Kinderhochstuhl froggy wegen Sicherheitsmängeln

Das EU Schnellwarnsystem Safety Gate (vormals RAPEX) informiert über Sicherheitsrisiken beim Kinderhochstuhl froggy. Es besteht…

4 Tagen ago