Verletzungsgefahr: Behörde warnt vor Baby Beistellbettchen von roba
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über ganz erhebliche Verletzungsgefahren bei diesem Babybett der „roba baumann gmbh“. Das GS-Zeichen wurde inzwischen entzogen.
Erhältlich waren die unter dem Namen „Room Bed“ angebotenen Beistellbettchen in verschiedenen Varianten. Der Meldung zufolge ist die Batch- oder auch Chargennummer 1/2014 betroffen. Diese findet sich auf der Aufbauanleitung und auf der Unterseite des Lattenrosts. Wir empfehlen Eltern jedoch dringend, sich bei vorhandenen Bettchen mit nicht mehr feststellbarer Chargennummer grundsätzlich an den Hersteller zu wenden !
Gitterbettschutz und Baby-Nestchen
Erstickungsgefahr für Säuglinge und Kleinkinder
Neben Stofftieren, Kissen, Decken können auch Baby-Nestchen die Gefahr für einen Erstickungstod erhöhen. Todesfälle haben in den letzten Jahren stark zugenommen
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 14 vom 08.04.2016
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 14 / 2016 |
Rapex Nummer: | 3 A12/0402/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Babyartikel und Kinderausstattung |
Produkt: | Babybett |
Marke: | roba |
Name: | RoomBed |
Artikelnummer: | 16201 |
Lot- oder Chargennummer: | Batch 1/2014 |
Barcode / EAN / GTIN: | unbekannt |
Beschreibung: | Baby Holzbett mit Stoff Seitenteil, als Beistellbett |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Die seitlichen Querstreben des Kinderbettes können leicht brechen oder sich aus der Verankerung lösen. Ein Kleinkind kann Verletzungen von dadurch entstehenden Splittern davontragen, ferner besteht die Gefahr, dass sich das Kind den Kopf in der entstandenen Lücke einklemmen kann |
Weiteres: | Produkt entspricht nicht den europäischen Normen EN 716 und EN 1930 |
Maßnahmen: | Zwangsmaßnahmen : Verbot der Vermarktung und Begleitmaßnahmen |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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