Verletzungsgefahr durch Kleinteile – Rapex warnt vor „bambia“ Musik-Mobile
Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über gefährliche, metallische Kleinteile, die sich aus dem Musikwerk (Schlaf, Kindlein schlaf) dieses Mobiles lösen und in das Bett oder den Laufstall fallen könnten. Hierdurch besteht erhebliche Verletzungsgefahr für Kleinkinder
Das Mobile wird aktuell noch immer über diverse Anbieter verkauft. Möglicherweise auch unter anderer Markenbezeichnung mit gleicher Verpackung
Es handelt sich hierbei nicht um einen Rückruf, sondern ein Verkaufsverbot. Daher haben Verbraucher die ein solches Mobile gekauft haben, nur die Möglichkeit, dieses entweder zu entsorgen, oder sich an den jeweiligen Händler zu wenden. Aktuell darf das Mobile nicht mehr verkauft werden!
Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Wochenreport 13 vom 01.04.2016
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Wochenmeldung: | 13 / 2016 |
Rapex Nummer: | 3 A12/0375/16 |
meldender Mitgliedsstaat: | Deutschland |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Musik-Mobile |
Marke: | bambia |
Name: | MOBILE MUSICAL |
Artikelnummer: | unbekannt |
Lot- oder Chargennummer: | Ref. 19/2011 , IAN 61593 |
Barcode / EAN / GTIN: | 4016833295144 |
Beschreibung: | Mobile mit Musikwerk zur Anbringung über dem Babybett |
Herkunftsland: | Deutschland |
Produktrisiko: | Kleine und scharfkantige Metallteile aus dem Inneren des musikalischen Mechanismus können sich lösen und in den Laufstall oder Krippe fallen. Ein Kleinkind könnte diese kleinen Teile in den Mund stecken und verschlucken. Es kann zu Verletzungen durch die scharfen Kanten kommen. |
Weiteres: | entspricht nicht der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1 |
Maßnahmen: | Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt |
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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