Rückruf: Sicherheitsmängel bei Kinder Autositz von Bebehut

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhebliche Sicherheitsmängel bei dem Kinder Autositz von Bebehut. Die Kindersitze dieses Herstellers werden auch in Deutschland – vor allem über den Onlinehandel – angeboten. Eltern sollten hier ganz genau kontrollieren. Wenn ein möglicherweise betroffener Sitz eingebaut wurde, sollte dieser NICHT mehr verwendet werden. Wenden sie sich an den jeweiligen Händler.

Auch der ADAC hatte Kindersitze der Marke Bebehut in Sachen Sicherheit bereits mit „mangelhaft“ bewertet

ADAC Testergebnis >t

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 11 vom 18.03.2016

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 11 / 2016
Rapex Nummer: 23 A12/0334/16
meldender Mitgliedsstaat: Großbritannien
Kategorie: Babyartikel und Kinderausstattung 
Produkt: Kinderautositz
Marke: Bebehut
Name: unbekannt
Artikelnummer: Modell: BAB001D
Lot- oder Chargennummer: Herstellung Juli 2015 bis November 2015
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Babyautositz für die Gruppen 1, 2 und 3, mit Gurten ausgestattet. In der Farbe blau. Produkt verpackt in Karton
Herkunftsland: China
Produktrisiko: Im Schulterbereich des Sitzes kann im Falle eines Autounfalls oder plötzliches Bremsen des Fahrzeugs der Kinderrückhaltelösemechanismus auseinander brechen.
Weiteres: Produkt entspricht nicht der entsprechenden nationalen Norm 
Maßnahmen: Freiwillige Maßnahmen: Rückruf des Produkts von Endbenutzern

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2016 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

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