Rückrufe Ausstattung Baby & Kind

Achtung: Verletzungs- und Strangulationsgefahr bei Babybetten „Charlotte“ von bopita

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über verschiedene Gefahren bei Babybetten „Charlotte“ von Bopita. Der Meldung aus den Niederlanden zufolge besteht Verletzungs- und Strangulationsgefahr.

Möbel der Marke bopita werden auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz angeboten

Wir empfehlen, die Bettchen nicht weiter zu verwenden und bei den jeweiligen Händlern zu reklamieren

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 7 vom 19.02.2016

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 07 / 2016
Rapex Nummer: 3 A11/0015/16
meldender Mitgliedsstaat: Niederlande
Kategorie: Babyausstattung
Produkt: Babybett / Kinderbett
Marke: Bopita
Name: Charlotte
Artikelnummer: 11411011
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: unbekannt
Beschreibung: Weisses Babybett, 60×120 cm, in Kartonverpackung
Herkunftsland: Niederlande
Produktrisiko: Es gibt überstehende Teile, an denen sich Kleidungsstücke der Kinder verfangen können, Es kann zu Strangulierungen kommen. Außerdem können die Gitterstäbe leicht brechen, somit besteht Verletzungsgefahr an den Splitterungen sowie Einklemmgefahr des Kopfes zwischen den Gitterstäben 
Weiteres: Produkt entspricht nicht der europäischen Norm EN 716-1 
Maßnahmen: Zwangsmaßnahmen : Rücknahme des Produkts vom Markt

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2016

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2016

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2016 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!


* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 


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