Rücknahme: Verbotenes Insektizid jetzt auch in 2014er Weinen aus Sachsen

Winzergenossenschaft Meißen nimmt sicherheitshalber Weine aus dem Handel

Der Skandal um den Einsatz des im Weinanbau verbotenen Insektizids mit dem Wirkstoff Dimethoat weitet sich aus. In einer Pressemitteilung äußerte sich Lutz Krüger, Geschäftsführer der Winzergenossenschaft Meißen nun, knapp 5 Monate nach dem ersten Nachweis des Insektizides in sächsischen Trauben des Jahrgangs 2015. 

vinosaxo

„Fünf Weine des 2014er Jahrganges werden im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgenommen. Es handelt sich hierbei nicht um einen öffentlichen Rückruf, sondern um eine Rücknahmeaktion, die eigenverantwortlich von der Winzergenossenschaft gestartet wird, um vorsorglich das weitere „in Verkehr bringen“ des Weines zu verhindern. Es handelt sich hierbei ausschließlich um 2014er Weine. Die 2015er Weine werden erst in Verkehr gebracht, wenn durch Analysen die Unbedenklichkeit zweifelsfrei nachgewiesen ist.

Ob Verbraucher betroffene Weine zurückgeben können, wurde nicht mitgeteilt. Eine telefonische Nachfrage von uns konnte aktuell nicht beantwortet werden.

Bei den nachfolgenden Weinen wurden die Grenzwerte?? für den Wirkstoff Dimethoat überschritten

Bei den Weinen handelt es sich um:

2014er Müller Thurgau (Literflasche – AP-Nr. 01 43 15)

2014er Morio Muskat (AP-Nr. 01 18 15)

Sächsischer Landwein Bennoschoppen halbtrocken (AP-Nr. L 01 615)

Sächsischer Landwein Bennoschoppen trocken, rot (AP-Nr. L 01 115)

2014er Scheurebe (AP-Nr. 01 48 15)

Unsere Meldung vom 11.02.2016
2015er Müller-Thurgau der Weinkellerei Jan Ulrich


„Eine gesundheitliche Gefahr geht von den jetzt aus dem Handel genommenen Weinen nicht aus.“ So der Geschäftsführer der Winzergenossenschaft.

„Diese Entscheidung haben wir in enger Zusammenarbeit und in Absprache mit dem zuständigen Behörden getroffen, um hier im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und auch im Sinne unseres eigenen Qualitätsmanagements zu handeln“, so Lutz Krüger, Geschäftsführer der Winzergenossenschaft.

„Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, da durch das unverantwortliche Handeln einiger Weniger die Arbeit von knapp 1.500 Winzern auf das Schlimmste diskreditiert wird und eine komplette Kulturlandschaft in ihrem Bestand gefährdet ist“, so Krüger abschließend.

Es stellt sich die Frage, warum überhaupt ein Grenzwert für ein Insektizid angesetzt wird, wenn dieses für den Einsatz im Weinanbau überhaupt nicht zugelassen ist. Scheinbar können sich auch die zuständigen Behörden nicht auf einen gemeinsamen Nenner zum Umgang mit diesem Weinskandal umzugehen ist.

Warum werden VerbraucherInnen nicht anständig informiert? Schließlich sind es diejenigen, die wirklich betroffen sind. Die Winzer sind für dafür verantwortlich, dass einwandfreie Ware in den Handel gelangt.

Weder auf der Internetseiten der Winzergenossenschaft Meißen noch auf deren Facebookseite, noch beim Sächsischen Weinbauverband gibt es Informationen hierzu. Auch der zuständige Landkreis sowie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz äußern sich öffentlich nicht zu den aktuellen Vorfällen.

Mit „Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes…“ hat diese Art der Krisenkommunikation aber auch rein gar nichts zu tun.

Hintergrund Dimethoat (Bi 58)

Dimethoat wird als Insektizid gegen Schädlinge wie zum Beispiel Blattläuse, Zikaden, Wanzen aber auch gegen Hausfliegen eingesetzt.

Die Substanz wirkt als starkes Nervengift auf zahlreiche Organismen, darunter alle Insekten, alle Säugetiere und somit auch Menschen. Die Stärke der Wirkung ist von der Masse des Individuums abhängig, da sich Dimethoat im Körper verteilt. Dieses Nervengift wirkt immer dann gefährlich, wenn es zum Zeitpunkt der Aufnahme eine funktionsschädigende Konzentration erreicht. Für behandelte Pflanzen, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, sind je nach Kultur unterschiedlich lange Wartezeit vorgeschrieben. Quelle: wikipedia.de.

Quellen: Winzergenossenschaft Meißenwikipedia.de, www.produktwarnung.eu

 


Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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